Landrat Meyer weist darauf hin
Ab 1. Januar 2018 Rauchmelder-Pflicht in Wohnungen und Einfamilienhäuser!

05.12.2017 | Stand 04.08.2023, 0:58 Uhr
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Alle Wohnungen und Einfamilienhäuser müssen bis zum 1. Januar 2018 nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

PASSAU Brände sind für die überwiegende Zahl der Bürger – glücklicherweise –seltene Ereignisse. Dies bedeutet aber auch, dass die Gefahren eines Brandes wenig bekannt sind und eine oft verbesserungsbedürftige Bereitschaft besteht, Bränden vorzubeugen und sich vorab mit dem richtigen Verhalten bei Bränden auseinander zu setzen.

Im Brandfall ist es von entscheidender Bedeutung einen Brand rechtzeitig zu erkennen. Die rechtzeitige Branderkennung ist mit Rauchwarnmeldern möglich.

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser bis zum 1. Januar 2018 nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Darauf hat Landrat Franz Meyer bei Veranstaltungen in den vergangenen Wochen eindringlich hingewiesen.

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