Mit Millionenbetrag gefördert
Gars am Inn schafft Platz für bezahlbaren Wohnraum

18.09.2019 | Stand 31.07.2023, 7:26 Uhr
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Die Marktgemeinde Gars am Inn, Landkreis Mühldorf, errichtet an der Marktstraße 1 einen Ersatzneubau für das ehemalige Oberschätzlhaus mit sechs Mietwohnungen.

GARS AM INN. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder von über 1,2 Millionen Euro – genau sind es 1.219.600 Euro – bewilligt. Davon werden 419.600 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 800.000 Euro als zinsgünstiges Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 1.430.000 Euro. Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für ältere Menschen und einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen in den Erdgeschossen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das Neubauprojekt schließt die Baulücke im historischen Ortskern von Gars am Inn, die durch den Abriss des baufälligen Oberschätzlhauses am Marktplatz entstanden ist. Im Jahr 2019 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt. Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mühldorf a.Inn