Betretungsverbot erlassen
Kampfmittelräumung auf dem Bunkergelände im Mühldorfer Hart

13.03.2019 | Stand 03.08.2023, 12:55 Uhr
−Foto: Foto: Sergey Kuznetsov/123rf.com

Im Zuge der Kampfmittelräumung auf dem Bunkergelände des Mühlorfer Hart erlässt das Landratsamt Mühldorf a. Inn ein allgemeines Betretungsverbot, das ab 14. März 2019 in Kraft tritt.

MÜHLDORF Das Betretungsverbot gilt für alle Personen ohne besondere Berechtigung im Bereich des ehemaligen Sprengplatzes. Ausgenommen von dem Verbot ist momentan der zentrale Verbindungsweg. Das Betretungsverbot tritt ab dem morgigen Donnerstag, 14. März 2019, auf unbestimmte Zeit in Kraft.

Mühldorf a.Inn