Nette Gasteltern gesucht
„Ambulant betreutes Einzelwohnen“ sowie „Betreutes Wohnen in Familien“

15.11.2018 | Stand 03.08.2023, 23:13 Uhr
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Viele Informationen bekamen die Gäste in den Räumen der OBA in der Münchener Straße in Mühldorf zum Thema „Ambulant betreutes Einzelwohnen“ sowie „Betreutes Wohnen in Familien“, zu dem die Beauftragte für Menschen mit Behinderung Claudia Hausberger die kommunalen Beauftragten und interessierte Personen eingeladen hatte.

MÜHLDORF Frau Reichenberger, die für das ambulant betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfach Behinderung zuständig ist, erklärte die Aufgaben:

Das Team begleitet und unterstützt die betroffenen Personen. Die individuelle, bedarfsorientierte Betreuung wird mit den Kompetenzen der Klienten abgestimmt. Kostenträger hierfür ist in der Regel der Bezirk Oberbayern über Sachleistung oder Geldleistung, wenn ein persönliches Budget vereinbart ist. Informationen hierzu gibt es unter Tel.: 08631/ 9870210.

Anschließend informierten Frau Doubek und Frau Kröner, die in der Stiftung Ecksberg das Thema „Betreutes Wohnen in Familien“ betreuen, über diesen Bereich. Beim Betreuten Wohnen in Familien haben Menschen über 18 Jahre mit einer geistigen, körperlichen oder einer mehrfach Behinderung die Möglichkeit, vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie zu Leben und in deren Alltag eingebunden zu werden. Der Mensch mit Behinderung kann somit ein weitgehend selbstständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung führen. Als Gastfamilie kommen Ehepaare mit oder ohne Kind, aber auch Einzelpersonen in Frage. Die „Gasteltern“ benötigen keine pädagogische Ausbildung, denn in Fragen der pädagogischen Begleitung des Gastes stehen ihnen ausgebildete Mitarbeiter der Stiftung Ecksberg zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Stiftung vermitteln hier die Familien und die Menschen mit Behinderung und treffen sich auch regelmäßig mit ihnen, um zu beraten und zu unterstützen. Die Leistung der Gastfamilie wird nach festgelegten Beträgen honoriert, die vom Bezirk Oberbayern bezahlt werden. Außerdem muss der Gast für die Unterbringung Miete bezahlen und für seinen Verpflegungsaufwand aufkommen. Wer sich genauer zu dem Thema informieren will, kann sich unter 08631/9869925 informieren.

Mühldorf a.Inn