Waldkraiburg stimmt ab
Am Sonntag fällt die Entscheidung!

11.05.2018 | Stand 28.07.2023, 18:41 Uhr
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Der Countdown läuft: Am Sonntag, 13. Mai 2018, sind die stimmberechtigten Bürger der Stadt Waldkraiburg aufgefordert, ihre Stimme für das Bürger- beziehungsweise Ratsbegehren bezüglich des Waldbads abzugeben.

WALDKRAIBURG Auf dem Stimmzettel haben die Wähler drei Stimmen, mit denen Sie entweder „ja“ oder „nein“ ankreuzen können. Die Stichfrage kommt nur dann zum Tragen, falls beide Bürgerentscheide sich im Ergebnis widersprechen.

Die Abstimmungsräume stehen von 8 bis 18 Uhr für Wähler offen – danach wird ausgezählt.

Am Sonntag entscheidet sich also, ob das Waldbad am bisherigen Standort erhalten und saniert oder aber eine neues Freibad in interkommunaler Zusammenarbeit mit Aschau entstehen wird.

Im Vorfeld wurden von der Stadt Waldkraiburg bereits amtliche Abstimmungsbenachrichtigungen mit den Anträgen zur Erteilung eines Abstimmungsscheins (Briefwahl) verschickt. Bis 2. Mai hatten schon 1.650 Waldkraiburg die Briefwahlunterlagen angefordert.

Der Förderverein Waldbad Waldkraiburg e.V. und die UWG Waldkraiburg hatten die letzten Wochen weder Kosten noch Mühen gescheut, die Bürger von ihrer Sache zu überzeugen. So zeigte der Förderverein eine starke Präsenz auf dem Wochenmarkt und als friedlicher Demo-Zug am Tag der Arbeit. Die UWG versuchte, die Bürger durch einen professionell gestalteten Flyer zu überzeugen. Eine Diskussion mit Bürgern in der Brosch Cafebar konnte die verhärteten Fronten zwischen Waldbaderhaltern und Neubaubefürwortern nicht aufweichen.

Eine Mehrheit für eine der zwei Optionen hatte sich auch bei unserer Umfrage vom 14. April nicht ergeben.

Schlussendlich liegt es nun an den Waldkraiburgern, ihr Wahlrecht zu nutzen und eine Entscheidung für die Zukunft ihres Freibades zu treffen.

Es bleibt auf jeden Fall spannend – wir bleiben dran!

Wichtiger Hinweis der Stadt Waldkraiburg zu den Bürgerentscheiden (Rats- und Bürgerbegehren) am Sonntag, 13. Mai:

Die Stadtverwaltung sieht sich veranlasst, darauf hinzuweisen, dass auch bei Bürgerentscheiden das allgemeine Wahlrecht gilt und grundlegenden Anforderungen unterliegt. Insbesondere gelten folgende rechtliche Vorgaben:

Jeder Bürger und jede Bürgerin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl ist „unmittelbar“ (ohne Wahlmänner /-frauen), „frei“ (ohne Einflussnahme anderer Personen), „gleich“, (jede Stimme hat das gleiche Gewicht) und „geheim“ (jeder wählt ohne Einblicknahme anderer).

Diese Grundsätze gelten für die Beantragung und Abgabe der Briefwahlunterlagen gleichermaßen.

Die Rechtsfolgen sind nicht unerheblich, denn wenn diese Prinzipien verletzt werden, kann dies dazu führen, dass Wahlergebnisse für ungültig erklärt werden und eine Wahl wiederholt werden muss. Wir bitten deshalb alle wahlberechtigten Bürger um Beachtung der Wahlgrundsätze.

Alle Informationen zu den Bürgerentscheiden finden Sie auch auf www.waldkraiburg.de.

Mühldorf a.Inn