ISUV-Vortrag
Unterhaltspflicht – Wann zahlen Kinder für ihre Eltern

06.04.2018 | Stand 19.07.2023, 11:30 Uhr
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Sind Eltern zu einem nicht überschaubarem finanziellen Risiko für ihre unterhaltsverpflichteten Kinder geworden? Immer mehr pflegebedürftige Senioren sind nicht imstande, mit ihrer Rente und Pflegeversicherung die Kosten für ein Pflegeheim zu bezahlen.

MÜHLDORF Zuerst einmal springt das Sozialamt ein. Doch diese Ausgaben werden bei den Kindern des Pflegefalls unerbittlich zurückgeholt. Zwar gibt es Freibeträge und Richtlinien für deren Berechnung; doch viele Details bleiben offen. Somit unterscheidet sich Elternunterhalt ganz eindeutig vom Kindesunterhalt. Auf Grund der Altersstruktur und der leeren Sozialkassen wird das Sozialamt immer öfter anklopfen. Was tun, wenn die Zahlungsaufforderung vom Sozialamt kommt und für Kinder und Eltern gezahlt werden soll? Der Vortrag zum Thema: „Unterhaltszahlung für pflegebedürftige Eltern“ gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen. Elisabeth Wunder, Fachanwältin für Familienrecht, referiert am Dienstag, dem 17. April, um 20.00 Uhr, im Haus der Begegnung Familien- u. Selbsthilfezentrum, Auf der Wies 18, 84453 Mühldorf am Inn. Sie zeigt auf, was jedem zusteht und wie Betroffene zu ihrem Recht gelangen. Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.

Weitere Infos unter Tel. 0911/550478 (Bundesgeschäftsstelle), E-Mail info@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de

Mühldorf a.Inn