Frist noch bis 1. Juli 2018
Straffreie Abgabe illegaler Waffen oder Munition

19.03.2018 | Stand 24.07.2023, 19:17 Uhr
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Wie das Landratsamt Mühldorf bereits mitgeteilt hat, sind mit 6. Juli 2017 neue Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten. Das Gesetz sieht u.a. eine so genannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor.

MÜHLDORF Was das bedeutet, erklärt Christine Knoblauch, Leiterin des zuständigen Fachbereichs: „Ein Jahr lang, noch bis zum 1. Juli dieses Jahres, können Waffenbesitzer nicht eingetragene Waffen und Munition straffrei bei Polizeidienststellen und Waffenbehörden abgeben, wenn sie auf direktem Weg zur Übergabe an die zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle verbracht werden.“ Wichtig ist dazu auch folgender Hinweis: Das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe, unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten (wie bei der Amnestieregelung 2009) ist nicht mehr möglich, um die Strafverzichtsregelung in Anspruch nehmen zu können.

Die Strafverzichtsregelung greift außerdem nicht, wenn:

- dem Waffenbesitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße bekannt gegeben worden ist

oder

- der illegale Waffenbesitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war und der Waffenbesitzer dies wusste oder damit rechnen musste.

Darüber hinaus können nicht mehr benötigte legal besessene Waffen natürlich auch jederzeit im Landratsamt zur ersatzlosen Verwertung abgegeben werden. Auf Wunsch werden die Waffen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes Mühldorf abgeholt.

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne im Landratsamt Mühldorf die zuständigen Sachbearbeiter unter Tel. 08631/699-732, -449 oder -354.

Mühldorf a.Inn