Brennpunkt Waldbad Waldkraiburg
Bürgerentscheid am 13. Mai 2018!

07.03.2018 | Stand 20.07.2023, 13:46 Uhr
−Foto: Foto: hm

Am 6. März 2018, um 18 Uhr, fand eine Sondersitzung des Waldkraiburger Stadtrats zur Genehmigung des Bürger- und Ratsbegehrens bezüglich der Zukunft des Waldbads statt

WALDKRAIBURG Zu Beginn der Sitzung wies Bürgermeister Pötzsch darauf hin, dass die Stadträte Charlotte Konrad und Richard Fischer aufgrund persönlicher Beteiligung von der Abstimmung des Bürgerbegehrens, nicht aber des Ratsbegehrens, ausgeschlossen werden. Dies sorgte vor allem bei Fischer für Verstimmungen. Fischer kündigte an, diese Entscheidung rechtlich prüfen zu lassen. Seiner Ansicht nach widerspräche die Tatsache, dass keines der UWG Mitglieder, die ja das Ratsbegehren beantragt hatten, aus der Abstimmung zum Beschluss des Ratsbegehrens ausgeschlossen wurden, seiner Rechtsauffassung.

Pötzsch verlas die Rechtsgrundlagen des Antrags auf ein Bürgerbegehren und verkündete die Ergebnisse der Verfahrensprüfung durch den bayerischen Gemeindetag, den bayerischen Städtetag und das Landratsamt Mühldorf. Der Antrag wäre damit zulässig, obgleich die Frage, die die Aktionsgemeinschaft Waldbad im Bürgerbegehren stellt, nicht auf eine (Voll-) Sanierung abziele, sondern lediglich auf den Erhalt des Standorts an der Reichenberger Straße. Hier der Antrag des Bürgerbegehrens im Wortlaut : „Das bestehende Waldbad Waldkraiburg mit Schwimmeinrichtung und Gebäuden soll am Standort Waldkraiburg, Reichenbergerstraße 60, erhalten bleiben“. Diese Tatsache wurde von den Stadträten Will und Engelmann aufgegriffen und Susanne Engelmann warf ein, dass der Ausgang des Bürgerbegehrens auf diese Art verwirrend und irreführend für die Bevölkerung sei. Bürgermeister Pötzsch stellte klar, dass in dieser Sitzung nicht über den Inhalt des Bürgerbegehrens, sondern über die Genehmigung des Antrags abgestimmt werde. Da auch die erforderliche Anzahl an Unterschriften vorlag, wurde der Antrag auf das Bürgerbegehren um 18.22 Uhr einstimmig genehmigt.

Der nächste Punkt der Tagesordnung sorgte für reichlich Diskussionsstoff: die Genehmigung des Ratsbegehrens. Wortführend für die CSU Fraktion zweifelte Anton Sterr die Formulierung des Ratsbegehrens an und brachte eine geschlossene Ablehnung des Antrags durch die CSU Fraktion ins Spiel. Die Fragestellung des Ratsbegehrens lautet: „Sind Sie für den Neubau eines Freibades in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschau a. Inn, um im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Waldkraiburg ein zukunftsfähiges, finanzierbares Freibad mit größtmöglichem Angebot für die Bürger bereitzustellen?“ Laut mehreren Mitgliedern der CSU Fraktion impliziere diese Fragestellung bereits eine Lösung und würde die Bürger in ihrer Entscheidung beeinflussen. Nach einer minutenlangen, hitzigen Debatte beantragte die UWG eine kurze Unterbrechung der Sitzung, um sich abzustimmen. Im Anschluss wurde die Einigung gefunden, die Frage des Ratsbegehrens stark abzukürzen und der Antrag wurde einstimmig genehmigt. Das neue Ratsbegehren lautet: „Sind Sie für den Neubau eines Freibades in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschau a. Inn?“

Der Bürgerentscheid wird nun am 13. Mai 2018 stattfinden und zudem eine Stichfrage beinhalten.

Hier der Ablauf des Bürgerentscheids:

Am Sonntag, 13. Mai 2018, werden die wahlberechtigten Waldkraiburgerinnen und Waldkraiburger wie bei einer normalen Wahl aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Die Informationen zu Ihrem Wahllokal erhalten Sie mit Ihrem Wahlschein per Post.

Auf dem Stimmzettel haben Sie drei Stimmen, mit denen Sie entweder „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen können. Die Stichfrage kommt dann zum Tragen, falls beide Bürgerentscheide stimmgleich abschneiden.

Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren): „Sind Sie für den Neubau eines Freibades in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschau a. Inn?“

→ Beantwortung mit „Ja“ oder „Nein“

Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren): „Das bestehende Waldbad Waldkraiburg mit Schwimmeinrichtungen und Gebäuden soll am Standort Waldkraiburg, Reichenbergerstraße 60, erhalten bleiben.“

→ Beantwortung mit „Ja“ oder „Nein“

Stichfrage: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) und 2 (Bürgerbegehren) zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“

→ Beantwortung mit Auswahl zwischen:

Neubau (Bürgerentscheid 1/Ratsbegehren) oder Waldbad (Bürgerentscheid 2/Bürgerbegehren)

Mühldorf a.Inn