213 Unterschriftlisten übergeben
Notwendige Stimmen für Bürgerbegehren zum Waldbad erreicht

02.03.2018 | Stand 20.07.2023, 18:57 Uhr
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Anfang Februar stimmte der Waldkraiburger Stadtrat mit knapper Mehrheit für den Neubau eines Freibades in Waldkraiburg. Im Anschluss an die Sitzung reichte das „Aktionsbündnis Waldbad einen Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens „Das bestehende Waldbad Waldkraiburg mit Schwimmeinrichtung und Gebäuden soll am Standort Waldkraiburg, Reichenbergerstraße 60, erhalten bleiben“ ein.

WALDKRAIBURG Bis zum 1. März übergab das Aktionsbündnis der Stadtverwaltung insgesamt 213 Unterschriftlisten. Gemäß Art. 18a Abs. 6 GO muss ein Bürgerbegehren von mindestens 8 % der wahlberechtigten Gemeindebürger unterschrieben sein. Das zum Stichtag erstellte Bürgerverzeichnis ermittelte 18.980 wahlberechtigte Waldkraiburgerinnen und Waldkraiburger, die notwendige Anzahl von 8 % entspricht somit 1.518 gültigen Unterschriften. Das Aktionsbündnis kündigte an, noch weitere Listen bis zur Stadtratssitzung am 6. März einzureichen. Die Überprüfung der abgegebenen Listen ergab am 1. März ein Zwischenergebnis von mindestens 1.695 gültigen Unterschriften. Eine vollständige Prüfung aller eingereichten Listen kann erst im Laufe der kommenden Wochen erfolgen. Die für ein Bürgerbegehren notwendigen Stimmen wurden somit erreicht.

In einer Sondersitzung am Dienstag, 6. März entscheidet der Stadtrat nicht nur über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, sondern auch über den Antrag der UWG für ein sog. Ratsbegehren, welchen die UWG Stadtratsfraktion am 25. Februar bei der Stadtverwaltung einreichte. Die darin formulierte Fragestellung lautet: „Sind Sie für den Neubau eines Freibades in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschau a. Inn, um im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Waldkraiburg ein zukunftsfähiges, finanzierbares Freibad mit größtmöglichem Angebot für die Bürger bereitzustellen?“. Das Ratsbegehren soll neben einem möglichen Bekenntnis zum Erhalt des Waldbades, den Bürgern auch die Möglichkeit geben, sich aktiv für einen Neubau in interkommunaler Zusammenarbeit zu entscheiden.

Sollten beide Begehren zulässig sein, wird der Bürger an einem Sonntag in den nächsten drei Monaten im Rahmen von zwei Bürgerentscheiden über die beiden Fragestellungen entscheiden. Darüber hinaus wird es eine Stichfrage geben, falls sich kein Bürgerentscheid durchsetzen kann.

Mühldorf a.Inn