Für Unternehmen
Steuererklärungen elektronisch übermitteln

13.12.2017 | Stand 31.07.2023, 19:34 Uhr
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Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 (ab 1. Januar 2018) für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln. Darauf weist Josef Mayr, Leiter des Finanzamtes Mühldorf, hin.

LANDKREIS MÜHLDORF Ab dem 1. Januar 2018 können die Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer, Anlage EÜR sowie Anlage § 34a EStG, nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Dadurch entfällt der Versand der Steuererklärung in Papier an das Finanzamt.

Zudem sind künftig die Anlage EÜR und gegebenenfalls die Anlagen AVEÜR oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist.

Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt, so Jüptner. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellten Anwendungen verwenden.

Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt Jüptner, die Registrierung möglichst zeitnah durchzuführen.

Mühldorf a.Inn