Ortstermin in Vilsbiburg
Petition für Tempo 30 vor Kita zeigt neue Wege auf

03.08.2020 | Stand 24.07.2023, 20:00 Uhr
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Kann es vor dem Kindergarten St. Martin in der Frauensattlinger Straße in Vilsbiburg (Lkr. Landshut) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h geben?

Vilsbiburg. Die Frage einer Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Kindergarten St. Martin wird in Vilsbiburg schon einige Jahre diskutiert. Der Stadtrat hatte sich bereits eindeutig positioniert. Bei einer Abstimmung im Jahr 2017 sprach sich das Gremium für eine derartige Regelung aus.

Passiert ist trotzdem nichts. Grund dafür ist eine Weigerung der Straßenverkehrsbehörde, diesen Wunsch umzusetzen. Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung gebe es keinen ausreichenden Grund und deshalb auch keine Anordnung, so hieß es aus dem Amt.

Wolfgang Schwimmer, Stadtrat in Vilsbiburg, und viele andere wollten das nicht so hinnehmen. „Der Gesetzgeber hat 2017 die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert, dass 30 km/h vor Kita-Einrichtungen der Regelfall sein soll und nur mit wenigen Ausnahmen schneller gefahren werden darf“, berichtet Schwimmer.

Aus diesem Grund hatte Schwimmer eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet, unterstützt von der Abgeordneten der Grünen, Rosi Steinberger. „Im Ausschuss war schnell klar, dass es hier einen Ortstermin geben soll“, berichtet Steinberger. „Noch dazu, wo die Stellungnahme der Staatsregierung die Position der Straßenverkehrsbehörde einfach übernommen hatte.

Dieser Ortstermin fand nun am vergangenen Mittwoch statt. Mit dabei waren neben MdL Dr. Petra Loibl (CSU) und MdL Jürgen Mistol (Grüne) auch die Abgeordnete Rosi Steinberger, Vertreter von Polizei, Straßenverkehrsamt und Verkehrsministerium, den Leiterinnen von Kindergarten und Kinderkrippe sowie viele Elternvertreter der beiden Einrichtungen. Auch die Bürgermeisterin von Vilsbiburg, Sibylle Entwistle, nahm am Ortstermin teil.

Dr. Loibl und Jürgen Mistol ließen sich von den Behördenvertretern die Sachlage noch einmal genau erklären. „Ich verstehe nicht, warum die Regel der reduzierten Geschwindigkeit vor Kitas ausgerechnet hier nicht gelten soll“, so Mistol. „Genau wegen solcher Gefährdungssituationen hat der Gesetzgeber diese Regel ja geschaffen.“ Dr. Loibl erzählte, dass sie sich die Gegebenheiten vor Ort schon häufig angesehen hat und ebenfalls eine Gefahrenlage sehe.

„In der Diskussion wurde deutlich, dass die Vertreter der Behörden keine schlüssigen Argumente vorbringen konnten, die eine Ausnahme von der Regel rechtfertigen könnten“, schilderte Steinberger die Diskussion. „Besonders die Situation vor der Kinderkrippe ist sehr gefährlich. Und da kann es nicht die Lösung sein, dass alle Kinder durch den Kindergarten gehen müssen, nur um den Weg an der Straße entlang zu meiden.“

Viele Eltern meldeten sich ebenfalls zu Wort, die betonten, dass es doch in erster Linie um die Sicherheit der Kinder gehen müsse. Die Abgeordneten nahmen die gewonnen Erkenntnisse mit in die parlamentarische Beratung, forderten aber von der Staatsregierung eine ergänzende Stellungnahme. „Ich hoffe, dass auch für die Staatsregierung ein paar neue Erkenntnisse bei diesem Ortstermin herausgekommen sind“, sagte Wolfgang Schwimmer, der der Beratung im Ausschuss, die vermutlich im Oktober stattfinden wird, mit Optimismus entgegensieht.

Landshut