Was Unternehmer wissen müssen
Rathaus gibt Tipps zur Soforthilfe

01.04.2020 | Stand 13.09.2023, 0:35 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Die Antrags-Modalitäten für die Soforthilfe Bayern wurden geändert. Ab sofort ist auch der Antrag für Bundesmittel verfügbar, teilt die Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Landshut mit.

Landshut. Beide Soforthilfe-Programme können jetzt unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ beantragt werden. Postalische Anträge oder Anträge per Email werden dafür ab sofort nicht mehr berücksichtigt. „Die bereits eingegangen Anträge werden natürlich bearbeitet“, so die Stadt Landshut.

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden bereits zugesprochene Mittel (zum Beispiel 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern) bei einem erneuten Antrag über das Online-Formular – sofern bei Prüfung positiv entschieden wird – auf das Bundesniveau aufgestockt. Zum Beispiel bekommen Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern zusätzlich zu den 5.000 Euro nochmals 4.000 Euro. Es handelt sich um eine Einmalzahlung für drei Monate.

„Wichtig: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, denn wenn dieser Ihre Miete um mindestens 20 Prozent senkt, dann können Sie den gegebenenfalls niRthacht ausgeschöpften Zuschuss auch für zwei weitere Monate einsetzen“, so die Stadt.

Alles Wissenswerte findet man hier.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt: „Wichtig ist noch, dass Sie bitte frühzeitig auch an die weiteren Maßnahmen wie KfW oder LfA-Liquiditätshilfen denken (zu beantragen bei der Hausbank), auch an Steuerstundungen und Kurzarbeit (weitere Infos siehe unten).“

Weiterhin gelte die Info zum Zivilschutz:

„Sollten Sie Schutzmasken, Hygieneanzüge, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc. zur Verfügung stellen können oder Kontakt zu möglichen Lieferanten haben, bitten wir Sie um Information an

zivilschutz@landshut.de

Sollten Sie über Bestände an Plastikflaschen und oder Kanistern (0,1 bis 10 Liter) verfügen, bitte melden Sie sich ebenso entweder bei mir oder ebenso unter zivilschutz@landshut.de. Diese werden dringend benötigt zum Abfüllen von Desinfektionsmittel.

Noch etwas Erfreuliches: Die GEMA informiert darüber, dass für den Zeitraum, in dem Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer ruhen. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.

Weitere Infos unter https://www.gema.de/ak-tuelles/coronavirus/

Landshut