Gerichtsentscheidung
Tiertransporte dürfen wieder rollen

08.05.2019 | Stand 28.07.2023, 20:04 Uhr
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Es ist ein Urteil, das nicht nur in Altötting mit Spannung erwartet wurde: Per Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht München am Dienstag entschieden, dass Veterinärämter grundsätzlich verpflichtet sind, Vorzeugnisse für den Export von Nutzvieh ins Ausland auszustellen. Bedenken in Bezug auf das Tierwohl im Empfängerland reichen demnach nicht aus, um die Bescheinigung zu verweigern. Angestoßen hatte die Debatte um die Tiertransporte ursprünglich das Landratsamt Landshut.

LANDSHUT Ein Fleckvieh-Zuchtverband hatte gegen eine Entscheidung des Landratsamtes Altötting geklagt, weil das, wie zuvor auch schon weitere Landkreise, so genannte Vorzeugnisse für den Transport in Länder verweigert hatte, in denen der Tierschutz nach europäischen Standards nicht gewährleistet ist. Konkret ging es um zwei Tiertransporte nach Usbekistan. Der Landshuter Landrat Peter Dreier hatte die Debatte losgetreten, als seine Behörde den Export einer trächtigen Kuh, ebenfalls nach Usbekistan, verweigert hatte. Daraufhin wurde vom Freistaat Bayern eine Liste mit Ländern erstellt, bei denen Bedenken in Zusammenhang mit dem Tierwohl bestehen.

Doch von der Wertung des Freistaats ließen sich die Richter nicht beeindrucken. Stattdessen befanden sie, dass das Landratsamt verpflichtet ist, die für den Export zwingend benötigten Vorzeugnisse auszustellen – sofern der Antrag alle formellen Vorgaben erfüllt. Das Urteil dürfte Signalwirkung besitzen – so haben sich gerade in Ostbayern zuletzt vermehrt Veterinäre geweigert, Vorzeugnisse für den Export in unsichere Staaten auszustellen.

Der Landshuter Landrat Peter Dreier zu dem Urteil: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München ist für mich nicht nachvollziehbar. Denn es ist belegt, dass der Tierschutz in bestimmten Zielländern im Nahen Osten oder Nordafrika nicht ansatzweise mit den EU-weiten Vorgaben in diesem Bereich vergleichbar ist und es allein schon eine Qual für die Tiere ist, über tausende Kilometer dorthin transportiert zu werden. Der Tierschutz ist auch in der Bayerischen Verfassung als Staatsziel fest verankert – schon alleine deshalb ist mir nicht klar, weshalb die Richter eine solche Entscheidung fällen können. Es ist auch enttäuschend, dass durch die Bundesagrarministerkonferenz keine klaren Aussagen geschaffen wurden, Bund und Länder wieder die Bälle hin und hergeschoben haben, anstatt im Sinne der Tiere zu handeln. Wir werden nun intern besprechen, wie wir in dieser Sache weiter verfahren werden.“

Landshut