Informationen zur Europawahl
EU-Bürger dürfen im Herkunftsland oder in Deutschland wählen

27.03.2019 | Stand 24.07.2023, 12:27 Uhr
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Vom 23. bis 26. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament, in Deutschland am Sonntag, 26. Mai. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

LANDSHUT Jeder darf aber nur einmal wählen: Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Landshut ist im Bürgerbüro der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, I. Stock, Infoschalter, bis spätestens Sonntag, 5. Mai, ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Den Antrag kann man auch per Post an die Stadt Landshut, Bürgerbüro, Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, senden. Das Formular und ein Merkblatt sind unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro der Stadt Landshut erhältlich.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

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