Nach Dreier-Vorstoß
Jetzt gibt es eine Verbotsliste für Tiertransporte

13.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:36 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: Foto: 123rf.com (

Landrat Peter Dreier brachte den Stein ins Rollen, in dem er einen Tiertransport nach Usbekistan untersagte. Ein Landkreis nach dem anderen folgte dem Landshuter Beispiel. Jetzt hat das Münchner Umweltministerium eine Liste mit Länder erstellt, in die Tiertransporte künftig untersagt sind. „Die veröffentlichte Liste ist in meinen Augen ein Fortschritt für den Tierschutz“, so Dreier in einer Stellungnahme.

LANDSHUT Aus Bayern sollen in Zukunft Tiere in bestimmte Drittstaaten nur noch transportiert werden, wenn nachgewiesen wird, dass auf der gesamten Transportroute die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung eingehalten werden. Das Umweltministerium hat eine Liste von 17 Staaten erarbeitet, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass die deutschen Tierschutzstandards durchgehend beim Transport bis zum Zielort der Tiere eingehalten werden.

Die Liste umfasst derzeit Transporte in folgende Staaten: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan.

Künftig sollen in Bayern alle von Exporteuren angegebenen Abladeorte in Drittstaaten konsequent überprüft und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgeglichen werden. Insbesondere für die Transportstrecke in die zentralasiatischen Staaten sind nach den dem Umweltministerium vorliegenden Erkenntnissen in Russland östlich von Moskau ausreichende Versorgungsmöglichkeiten der Tiere bisher nicht belegt.

Die bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen angesiedelte Dachstelle „Export“ soll für alle bayerischen Veterinärämter eine zentrale Datenbank aufbauen, um die Transportprüfungen durch die Behörden vor Ort zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Gesammelt werden sollen etwa gesicherte und nachvollziehbare Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritischen Drittstaaten.

Die Neuregelungen bei der Abfertigung von Tiertransporten betreffen derzeit 17 Drittstaaten mit aus Tierschutzsicht kritischen Transportbedingungen in diese Staaten. Sie beruhen auf Auswertungen anlässlich eines Runden Tischs im Umweltministerium, an dem neben Vertretern aus den Bereichen des Tierschutzes, der Amtstierärzte und der kommunalen Spitzenverbände auch Vertreter des Bauernverbandes, der Landwirtschaft und des Viehhandels teilgenommen haben.

Dreier zu den neuen Regelungen: „Dadurch erlangen unsere Amtstierärzte durch diese ministerielle Weisung nun auch Rechtssicherheit, in welche Zielländer außerhalb der EU sie noch Vorzeugnisse für Tiertransporte ausstellen können, ohne selbst womöglich dafür strafrechtlich belangt werden zu können. Dennoch muss es in meinen Augen auch zu einer deutschlandweiten oder gar europäisch einheitlichen Lösung kommen. Denn nur so kann endgültig sichergestellt werden, dass die Tiere auf keine tagelange Reise mehr geschickt werden, ohne dass ausreichend Versorgung mit Wasser und Futter sichergestellt ist oder die vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht eingehalten werden.“

Landshut