Lücke im Haushalt
Landshuts millionenschwere Liste

04.03.2019 | Stand 13.09.2023, 6:48 Uhr
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Nach monatelangem Tauziehen hat sich der Landshuter Stadtrat am Freitag auf eine Liste städtischer Immobilien geeinigt, die verkauft werden sollen. Mit dem Erlös aus den Veräußerungen soll in den Jahren 2019 bis 2022 der Investitionshaushalt der Stadt finanziert werden. Die Liste umfasst insgesamt elf Immobilien im Stadtgebiet mit einem Gesamtwert von 32,5 Millionen Euro.

LANDSHUT Allein um den Investitionshaushalt 2019 zu finanzieren, sind Verkaufserlöse von 15 Millionen Euro notwendig. Nicht mit auf der Liste steht die Martinsschule in der Neustadt, dafür aber das Ottonianum, das Gebäude, in dem die Jugendherberge untergebracht ist.

Oberbürgermeister Alexander Putz betonte, dass mit dem Verkauf des Ottonianums nicht die Jugendherberge abgeschafft wird. Vielmehr kann in dem historischen Gebäude in der nahen Zukunft keine Jugendherberge mehr betrieben werden, weil es den Anforderungen nicht genügt, es zudem mit Millionenaufwand saniert werden müsste. Auch das Deutsche Jugendherbergswerk wollte in das Gebäude nicht investieren, das für einen Weiterbetrieb einer Jugendherberge zudem hätte ausgebaut werden müssen. Die Stadt sieht sich jetzt nach einem Ersatzgrundstück für die Einrichtung um.

Statt der Martinsschule in der Neustadt soll zudem jetzt ein Grundstück auf dem westlichen Bahnhofsareal für den Wohnungsbau veräußert werden. Das Gesamtpaket aus wegfallenden Investitionen der Stadt dort und dem Verkaufserlös reicht aus, um einen Kindergartenneubau auf dem Areal zu finanzieren und den wegfallenden Verkauf der Martinsschule für den Haushalt 2019 zu kompensieren.

Stadträtin Sigi Hagl (Grüne) bezeichnete die Verkaufspläne der Stadt als „widersinnig“ in Anbetracht der Tatsache, dass der Stadtrat kurz zuvor in der Sitzung eine Wohnungsbaugesellschaft auf den Weg gebracht hatte, die mit Immobilien ausgestattet werden müsse.

Die Grünen hatten vor der Abstimmung über die millionenschwere Liste mit ihrem Antrag noch versucht, den Verkauf städtischer Immobilien grundsätzlich zu verhindern bzw. stark zu reglementieren. Der Antrag, über den nach einigen Diskussion abgestimmt wurde, lautete: „Bebaute und unbebaute Grundstücke für den Geschchosswohnungsbau werden grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht oder mittels Konzeptvergabe veräußert.“

Oberbürgermeister Putz hatte in der Debatte vor den in seinen Augen „dogmatisierenden Grundsatzbeschluss“ gewarnt. Eine Stadtratsmehrheit von 24:16 sah es genauso. Der Antrag fiel durch.

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