Reaktion auf Aktion von Landrat Dreier
Umweltminister kündigt Runden Tisch wegen der Tiertransporte an

13.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:35 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: Foto: gerardkoudenburg/123RF

Nach dem Vorstoß des Landshuter Landrats Peter Dreier (FW), der den Transport einer trächtigen Kuh nach Usbekistan untersagte, reagiert jetzt das Bayerische Umweltministerium. Staatsminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hat am Mittwoch einen Runden Tisch mit allen Beteiligten zu dem Thema angekündigt.

LANDSHUT/MÜNCHEN Nach Dreiers Initiative hatten auch weitere Landkreise angekündigt, Tiertransporte in Drittländer außerhalb der Europäischen Union nicht mehr genehmigen zu wollen. Wie Dreier gegenüber des Wochenblattes erklärte, habe er dafür viel Zustimmung erhalten. Kritik sei allerdings vonseiten der Vieherzeuger gekommen.

„Tierschutz ist ein hohes Gut. Wir wollen mit allen Beteiligten diskutieren. Wir tragen gemeinsam Verantwortung gegenüber den Tieren. Alle Beteiligten müssen diese Verantwortung ernst nehmen. Ich setze auf eine Lösung im Konsens, bei der die Interessen der Tiere berücksichtigt werden“, so der Minister in einer Pressemitteilung. Erfolgreicher Tierschutz gelinge nur mit einer klaren Linie und zusammen mit Tierhaltern und Transporteuren.

Der Runde Tisch wird am Dienstag, 19. Februar, im Umweltministerium stattfinden. Eingeladen sind unter anderem der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag, der Landesverband bayerischer Rinderzüchter, der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband, der BBV, der Tierschutzbund und der Landesverband der beamteten Tierärzte Bayerns.

Bei diesem Termin wird auch der Rechtsrahmen von Tiertransporten in Drittstaaten diskutiert. Dazu läuft derzeit im Ministerium eine juristische Bewertung. „Wir brauchen eine verbindliche Klärung der Rechtslage. Nur so können die zuständigen Behörden den Tierschutz konsequent vollziehen“, so Glauber. Er habe großes Verständnis für die kritische Haltung in den Behörden vor Ort. Beim Umgang mit Drittstaaten sei aber auch der Bund gefordert.

Im Rahmen der Prüfung wird insbesondere zu klären sein, inwiefern sich Mitarbeiter in den zuständigen Behörden der Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen aussetzen, wenn sie den Transport von Tieren in Drittstaaten genehmigen, in denen mit einer nach deutschem Recht nicht tierschutzkonformen Schlachtung zu rechnen ist. Zur klaren Abgrenzung solcher Staaten hat das Umweltministerium sich bereits mit der Bitte um eine verbindliche Einschätzung der jeweiligen Schlachtbedingungen an den Bund gewandt.

Die Genehmigung von Tiertransporten ist stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Grundsätzlich sind die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Transportbedingungen sicherzustellen.

Für Landrat Peter Dreier ist dies zwar ein erster Schritt – dennoch müssen in seinen Augen den Worten bald darauf auch Taten folgen. „Diesen Exportpraktiken muss ein Riegel vorgeschoben werden. Auch wenn es sich um Nutztiere handelt: Das Tierwohl muss an oberster Stelle stehen. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass die Tiere während solch überlanger Transporte leiden.“ Die Landwirte, die bisher ihre Rinder nach Vorderasien exportiert haben, sollten nach der Meinung Dreiers auf die regionale Vermarktung Ihrer Produkte setzen: „Das Bewusstsein der Bevölkerung für Tierwohl und nachhaltige Produktion nimmt zu – unsere Landwirte haben in der Vergangenheit mit Innovation und Können bewiesen, dass sie mit Marktveränderungen umgehen und daraus noch stärker hervorgehen können.“

Landrat Dreier hatte den Transport einer trächtigen Kuh aus dem Landkreis Landshut nach Usbekistan verhindert, nachdem Amtstierärzte des Veterinäramts Landshut (dies ist am Landratsamt Landshut angesiedelt) ihre massiven Bedenken äußerten, ein Vorzeugnis ab Hof für diesen Transport auszustellen. Gründe waren zum einen der extrem lange Transportweg (circa 6.000 Kilometer, bei einer Fahrzeit von rund 60 Stunden), bei dem die Tiere auf engem Raum Wind und Wetter ausgesetzt sind, aber auch die fehlenden tierschutzrechtlichen Vorgaben in den Bestimmungsländern.

Nach dem Landshuter Vorstoß hatten zahlreiche Veterinärämter in Bayern angekündigt, ebenfalls keine Vorzeugnisse mehr für diese Transporte auszustellen.

Landshut