Landratsamt gegen Kreisrat
Die Klage ist vom Tisch

01.02.2019 | Stand 13.09.2023, 1:39 Uhr
Alexander Schmid
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Noch vor wenigen Tagen sah es so aus, als würde sich eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Erdinger Grünen-Kreisrat Stephan Glaubitz nicht vermeiden lassen. Doch jetzt kommt es doch nicht zum Prozess, der am kommenden Dienstag in Landshut hätte starten sollen.

LANDSHUT/ERDING Noch vor wenigen Tagen sah es so aus, als würde sich eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Erdinger Grünen-Kreisrat Stephan Glaubitz nicht vermeiden lassen. Doch jetzt kommt es doch nicht zum Prozess, der am kommenden Dienstag in Landshut hätte starten sollen.

„Zwischen den Parteien des Rechtsstreits vor dem Landgericht Landshut, dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen München, und dem Grünen Kreisrat Stephan Glaubitz ist eine Vereinbarung geschlossen worden“, heißt es in einer Pressemitteilung von Jerzy Montag, dem Anwalt von Glaubitz, die am Freitag veröffentlicht wurde. Das bestätigt auch das Landratsamt Erding, ebenfalls in einer Pressemitteilung.

In einer Erklärung der Regierung vom 19. Januar auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Gülseren Demirel hatte es zunächst noch geheißen, dass der Freistaat nicht „regulierend“ in die Angelegenheit zwischen dem Landratsamt Erding und Glaubitz eingreifen wolle.

Nach der überraschend geschlossenen Vereinbarung wird der Freistaat Bayern die von ihm angestrengte Klage jetzt doch zurücknehmen. „Damit wird sich der Freistaat Bayern in die Position des Unterliegens begeben und sämtliche Kosten des Verfahrens zahlen müssen“, heißt es in der Pressemitteilung von Montag. Sein Mandant wiederum werde in der nächsten Sitzung des Kreistags Erding eine Erklärung verlesen, die zwischen den Parteien abgestimmt worden ist. Was den Vorwurf der pauschalen Ablehnung von Arbeitserlaubnissen betrifft, hat der Grünen-Kreisrat bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben und dafür 900 Euro bezahlt.

In einer Pressemitteilung vom Landratsamt, ebenfalls vom Freitagmittag, werden die Umstände der Streitbeilegung dagegen so geschildert: „Nach dem Vorstoß von Landrat Martin Bayerstorfer am vergangenen Donnerstag kam es nun heute zu einer Einigung.“ Landrat Bayerstorfer begrüße das Ergebnis: „Wir haben Punkt für Punkt belegt, dass die von Herrn Glaubitz erhobenen Vorwürfe zur Arbeitsweise der Ausländerbehörde in keiner Weise gerechtfertigt sind. Wenn Anträge von Asylbewerbern auf Arbeitserlaubnis abgelehnt werden, erfolgt das strikt auf der Grundlage des Gesetzes und ministerieller Weisungen. Unsere Mitarbeiter verwenden größte Sorgfalt auf ihre Entscheidungen. Ich freue mich, dass das nun auch Kreisrat Glaubitz anerkennt.“

Bestandteil der Einigung sei laut Landratsamt, dass „Herr Kreisrat Glaubitz in der kommenden Sitzung des Kreistages am 6. Februar eine Erklärung abgibt und seinen Internet-Beitrag von Ende Juli, der Anlass für die Klage war, umgehend löscht. Die das Klageverfahren führende Behörde wird daraufhin die Klage zurücknehmen.“

Glaubitz‘ Anwalt wiederum stellt klar: „Das Landratsamt Erding oder der Landrat Bayerstorfer ist an diesem Rechtsstreit und der geschlossenen Vereinbarung nicht beteiligt.“ Und: „Herr Glaubitz hält seine Kritik an der Ermessensausübung des Ausländeramts des Landratsamts Erding bei der Verweigerung von Arbeitserlaubnissen für Ausländerinnen und Ausländer mit unsicherem Aufenthaltsstatus in der Vergangenheit weiter hin für fundiert und für richtig.“

Das bedeutet wohl auch: Glaubitz und Bayerstorfer werden wohl so schnell keine Freunde mehr – auch wenn der Rechtsstreit offiziell jetzt vom Tisch ist.

Zum Hintergrund: Mitarbeiter des Landratsamtes fühlten sich durch öffentliche Aussagen von Glaubitz in einer Kreistagssitzung beleidigt und erwarteten eine Entschuldigung. Glaubitz hatte in einer Kreistagssitzung dem Landratsamt Willkür vorgeworfen, was die Erteilung von Arbeitserlaubnissen von abgelehnten Flüchtlingen angeht. Solche Genehmigungen würden viel zu oft und nahezu pauschal am Landratsamt abgelehnt. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) reagierte prompt und forderte eine Entschuldigung. In den Augen des Landratsamtes gibt es nämlich keine Missstände.

Der Grünen-Kreisrat sollte deshalb öffentlich erklären, falsche Behauptungen aufgestellt zu haben. Glaubitz hat zwar auf der Webseite der Erdinger Grünen kräftig zurückgerudert, entschuldigte sich unter anderem für die falsche Wortwahl. Im Kern blieb er aber bei seiner Kritik – und auch Landrat Bayerstorfer blieb bei seiner harten Reaktion, die überregional für Aufsehen sorgte, weil Glaubitz, ein Musiklehrer, durch den auf rund 92.000 Euro taxierten Streitwert der Klage laut seinem Anwalt existenziell bedroht wäre.

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