Anwalt kündigt Berufung an
Arbeitsgericht weist Klage von Weinmayr gegen die Stadt zurück

18.07.2018 | Stand 31.07.2023, 8:48 Uhr
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Schlappe vor dem Arbeitsgericht für die Leiterin des Skulpturenmuseums, Stefanje Weinmayr. Die Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg hat am gestrigen Dienstag ihre Klage gegen ihren Arbeitgeber, die Stadt Landshut, abgewiesen. Weinmayr hatte erklärt, gemobbt worden zu sein, Schmerzensgeld und die Versetzung des Stadtdirektors und ihres direkten Vorgesetzten, Dr. Franz Niehoff, gefordert. Erwartet wird, dass der Streit in nächster Instanz fortgeführt wird.

LANDSHUT „Anstatt die Sachlage in einem ausführlichen Rechtsgespräch auszudiskutieren“, wie es sich Weinmayrs Anwalt Benno Ziegler auf Nachfrage gewünscht hätte, kam es zu einem schnellen Verhandlungsende. Weinmayr will deshalb Berufung einlegen, so ihr Anwalt. „Das Arbeitsgericht hier war nur ein Durchlaufverfahren. Jetzt geht es am Landesarbeitsgericht Nürnberg weiter“, kündigte Ziegler an.

Seit 1998 ist Weinmayr bei der Stadt Landshut als Kunsthistorikerin für das Koenig-Museum angestellt. Die Probleme zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber begannen, als das Skulpturenmuseum nach dem Tod des weltbekannten Künstlers Fritz Koenigs den städtischen Museen im letzten Jahr untergeordnet wurde (das Wochenblatt berichtete). Dadurch erhielt Weinmayr als Leiterin eine neue Tätigkeitsbeschreibung, die sie so nicht akzeptieren möchte, weil sie ihr Direktionsrecht als Museumsleiterin zu sehr eingeschränkt. Sie will wieder gemäß der Arbeitsplatzbeschreibung vom 7. Oktober 2010 arbeiten.

Mit ihrer Klage fordert Weinmayr von der Stadt Landshut kurz gesagt Beschäftigung, Selbstständigkeit, 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen „nachhaltiger Verletzung des Persönlichkeitsrechts“, menschenwürdige Behandlung durch ihre Vorgesetzten Dr. Franz Niehoff, Leiter der städtischen Museen, und Stadtdirektor Andreas Bohmeyer sowie deren Versetzung, um „Schnittpunkte mit ihr zu vermeiden“, wie es Arbeitsrichter Dr. Michael Städler zu Beginn der knapp einstündigen Verhandlung nochmals erläuterte. So hätte es laut Weinmayr seit Sommer letzten Jahres immer wieder „Verletzungen ihrer persönlichen Integrität und Qualifikation“ gegeben, „unsachliche Kritik an ihrer Arbeitsleistung und Diskreditierung in der Öffentlichkeit“, „schikanöse Weisungen“ sowie „Isolierung und Abschneiden von Informationen“.

Die Vorwürfe wurden aus Sicht der Stadt Landshut, in deren Vertretung Stadtdirektor Andreas Bohmeyer anwesend war, für gegenstandslos deklariert. So „bestehe kein Anspruch der Klägerin, weisungsfrei beschäftigt zu werden“. Auch hätte es kein Mobbing gegeben.

Wie bereits beim Gütetermin, legte Arbeitsrichter Dr. Michael Städler beiden Parteien nochmals eine gütliche Einigung ans Herz, um „diesen Rechtsstreit vernünftig auf Augenhöhe zu beenden“. Die Stadt Landshut habe „mehrfach Gespräche angeboten und auch die Hand gereicht“, so der Anwalt der Stadt Landshut, Dr. Stephan Weiß. „Der Kern liegt darin, dass Frau Weinmayr eine andere Wahrnehmung hat gegenüber dem, was ihr die Stadt Landshut, vertreten durch ihre Vorgesetzten, vorgeben kann und was nicht“, so der Rechtsvertreter der Stadt.

Die Stadt sei nicht dazu bereit, die Zusammenlegung der Museen der Stadt, durch die Weinmayr mit Niehoff einen unliebsamen Vorgesetzten bekam, in irgendeiner Form zurückzunehmen. „Wenn dieses Beispiel hier Schule macht, dann wird im Prinzip ein öffentlicher Arbeitgeber in Zukunft praktisch nie mehr erforderliche personelle Umsetzungen, um effizienter zu arbeiten, durchführen können.“

Die Urteilsbegründung wird beiden Parteien in Schriftform innerhalb der nächsten Wochen zugestellt werden.

Landshut