Jubel bei der Freien Wählern
„Strabs“ sind jetzt ganz offiziell Geschichte!

18.06.2018 | Stand 13.09.2023, 0:15 Uhr
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Feierlaune bei den Freien Wählern: Die Straßenausbaubeiträge sind Geschichte. Die Landshuter Landtagsabgeordnete Jutta Widmann meldet gar den „größten Befreiungsschlag für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns in dieser Legislaturperiode.“ Im Landtag wurden am Donnerstag ganz offiziell die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

LANDSHUT Die Freien Wähler hatten die Abschaffung der Ausbaubeiträge als erste gefordert und ein Volksbegehren gestartet. „Innerhalb sieben Wochen konnten wir mehr als 340.000 Unterschriften sammeln – ein Selbstläufer“, so Widmann. Das zeige die riesige Unterstützung der Bevölkerung für das Vorhaben der Landtagsabgeordneten.

Mit dem Stichtag 1. Januar 2018 wird es zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr geben. Widmann und ihre Kollegen im Landtag fordern jetzt, Rückerstattungen bereits bezahlter Beiträge bis zum Stichtag 1. Januar 2014. „Bisher nahm die Staatsregierung mit ihrer äußerst ungerechten, unsozialen und bürokratischen Regelung keine Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Bürger. Die nach unserem Stichtag bereits geleisteten Beiträge müssen rückerstattet werden“, so Widmann.

Außerdem fordern die FW im Bayerischen Landtag einen klaren Finanzierungsplan für die Kommunen: „Den Bürgermeistern muss reiner Wein eingeschenkt werden“ erklärt Widmann. „Viele Gemeinden wissen bis heute nicht, wie sie den wegfallenden Bürgerbeitrag ersetzen sollen.“ Die FW-Landtagsfraktion will den Gesetzestext ausbauen: „Es müssen mindesten 150 Millionen Euro im Jahr für die finanzielle Sicherung der Kommunen eingeplant werden. Den Bürgermeistern darf kein Nachteil entstehen und die Planungssicherheit muss gewährleistet werden.“

Dazu wollen die FW die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Ersterschließung entlasten. Das bedeutet die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen oder Plätzen, welche bisher in Bayern zu 90 Prozent die Anlieger je nach Grundstücksgröße und Bebauung aus der eigenen Tasche übernehmen müssen. Im April 2016 hat der Bayerische Landtag beschlossen, dass der Beginn der Herstellung einer Straße nicht länger als 25 Jahre zurückligen darf.

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