Keine Sonderbehandlung von Flüchtlingskindern
Watsch’n von Stadt und Regierung für die CSU Landshut-Auloh

10.03.2018 | Stand 13.09.2023, 6:54 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: Foto: Aigner (

In einer Pressemitteilung haben die Stadt Landshut und die Regierung von Niederbayern am Freitag die CSU Landshut-Auloh zurechtgewiesen. Der Ortsverband hatte behauptet, dass Flüchtlingskinder eine Sonderbehandlung bekommen würden.

LANDSHUT Es geht dabei um den Umzug von Flüchtlingsfamilien von der Unterkunft in der Niedermayerstraße in die neue Unterkunft auf dem Gelände der alten JVA. Die CSU-Auloh hatte von „Sondertransfers“ gesprochen, weil die Kinder im Schulsprengel Auloh lebten und die Schule dort auch nach dem Umzug besuchen sollten. Die CSU forderte, die „Sonderbusse nach Auloh“ einzustellen“.

Dazu teilen jetzt Stadt und Regierung mit: „Die Äußerungen der CSU Landshut-Auloh gehen von falschen Annahmen aus und werden zurückgewiesen. Dass die umziehenden Schulkinder weiter in ihre bisherige Schule gehen können, ist von vornherein auf das laufende Schuljahr begrenzt. Das kann auch beim Umzug einheimischer Kinder so gehandhabt werden und ist keine Sonderbehandlung von Flüchtlingskindern. Ab dem nächsten Schuljahr, also ab September, gilt für alle Kinder der Schulsprengel. Die CSU Landshut-Auloh stellt insoweit eine überflüssige Forderung.“

Für alle Kinder ab drei Kilometern Entfernung zur Schule gilt Schulwegkostenfreiheit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Nach derzeitiger Planung wird die Stadt Landshut dazu bis Ende Juli einen Schulbus mit acht Sitzen von der Wittstraße bis zur Grundschule Landshut-Auloh einsetzen.

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