Immobilienbesitzer klagte gegen Rathaus
Innenstadt-Sortiment im Norden? Gericht gibt Stadt Recht

07.03.2018 | Stand 13.09.2023, 14:32 Uhr
Alexander Schmid
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Was darf im Industriegebiet im Landshuter Norden verkauft werden und was nicht? Noch vor drei Jahren wurde das heiß diskutiert. Auslöser war die Ansiedlung des Modeparks Röther. Der Stadtrat hat deshalb im Jahr 2016 einen Bebauungsplan für das Industriegebiet Nord aufgestellt. Dem Verkauf von innenstadtrelevantem Sortiment sollte in Zukunft so endgültig ein Riegel vorgeschoben. Gleichzeitig wurde der Status quo bei bestehenden Händlern eingefroren. Einer, Martin Forster, hat dagegen geklagt, weil er sich grob benachteiligt fühlt. Er war gegen die Stadt vor das Verwaltungsgericht gezogen, das entschied am Dienstag gegen ihn.

LANDSHUT Für Martin Forster ist es dumm gelaufen: Ihm gehört das Areal an der Siemensstraße im Industriegebiet, auf dem sich derzeit eine Bäckerei-Filiale, ein Matratzengeschäft und ein Schuhhandel befinden. Gleich auf der anderen Straßenseite befindet sich der TeVi-Markt und ebenfalls ein Schuhhändler. Doch die Unterschiede sind groß. Während das Schuhgeschäft auf der TeVi-Seite auch Textilien verkaufen darf, hat man das dem Schuhhandel auf Forsters Areal, der sich zu diesem Zweck gerne vergrößert hätte, im Jahr 2016 endgültig untersagt.

Der Grund ist eine politische Entscheidung, die in Vergessenheit geraten ist: Die Stadt hatte vor Jahrzehnten, zu OB Deimers Zeiten, verhindern wollen, dass auf einem Grundstück, das an Forsters Areal angrenzt, Gewerbe entsteht, das man dort nicht haben wollte. Aus besagter Gewerbeansiedlung ist dann zwar nie etwas geworden. Geblieben ist aber der Bebauungsplan, der in Vergessenheit geriet, seither aber auch für Forsters Areal gilt.

Jetzt soll ein Bebauungsplan für das gesamte Industriegebiet aufgestellt werden., für die bestehenden Unternehmen auf den Flächen im Industriegebiet gibt es einen Bestandsschutz. Gut für die Händler, die bis dahin innenstadtrelevantes Sortiment verkaufen durften, wie zum Beispiel auf dem Emslander-Parkplatz. Dort hatte die Stadt vor Jahren die Ansiedlung des Elektromarktes fördern wollen und den bis dahin bestehenden Bebauungsplan für diese Fläche – anders als auf Forsters Straßenseite – aufgehoben. Prompt siedelte sich dort auch ein konkurrierender Schuhhandel mit einer großen Verkaufsfläche für Textilien völlig rechtens an. Blöd für Forster: Seine Mieter dürfen auch weiterhin keine Textilien verkaufen, obwohl zwischen den Flächen nur wenige Meter liegen.

Kurios: Der Stadtrat hat im Jahr 2016 sogar anerkannt, dass es hier eine Ungleichbehandlung gibt, weil Forster verwehrt wird, was man seinem Nachbarn erlaubt. Doch eine Ausnahme wollte man nicht machen. Und das, obwohl die Verkaufsfläche, um die es geht, im Vergleich zu den anderen Flächen im Industriegebiet relativ gering ist. „Bei uns geht es nur um 400 Quadratmeter, auf denen Textilien angeboten werden sollen“, sagt er. In der Nachbarschaft sind die Flächen mit innenstadtrelevantem Sortiment ungleich größer. So würden im nahen Möbelhandel auf rund „4.000 Quadratmeter“solche Waren verkauft, sagt der Unternehmer. Dort heiße das eben „Randsortimente“. Es kümmere aber schlicht keinen.

„Das lasse ich mir nicht bieten“, sagt er und setzte seine Hoffnungen jetzt auf das Verwaltungsgericht. Das hatte laut Forster in der Verhandlung für seine Position durchaus Verständnis gezeigt. Allerdings holte er sich doch eine Abfuhr. Das Gericht, so Forster, habe gegen ihn entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Wir berichten nach, sobald das der Fall ist.

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