Schmidt statt Krämmer
Zollhaus-Wirt bekommt Zuschlag für Festzelt auf der Ringlstecherwiese

21.02.2018 | Stand 20.07.2023, 17:38 Uhr
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Premiere für Patrick Schmidt: Der Wirt der Gaststätte „Zollhaus“ darf bei der diesjährigen Frühjahrsdult vom 13. bis zum 22. April erstmals das Festzelt auf der Ringelstecherwiese betreiben. Das haben die Mitglieder des Dultsenats unter Vorsitz von Bürgermeister Erwin Schneck am Mittwochabend in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig entschieden. Krämmer wurde ein Gerichtsurteil zum Verhängnis. Auf der Bartlmädult ist Krämmer aber schon wieder dabei.

LANDSHUT Der ursprüngliche Zulassungsbescheid der Stadtverwaltung an die „Christian Krämmer Festzeltbetriebe“ für die Bewirtschaftung des Festzeltes auf der Ringelstecherwiese zur Frühjahrsdult 2018 war zuvor aus rechtlichen Gründen zurückgenommen worden. Auch der Dultsenat hat nun seine diesem Zulassungsbescheid zugrunde liegende Vergabeentscheidung aufgehoben und eine neue Vergabeentscheidung getroffen.

Letztlich hat dabei das mittlerweile rechtskräftige Strafurteil gegen den Bewerber Christian Krämmer dazu geführt, dass nunmehr auf der Basis der Vergaberichtlinie der Stadt Krämmers Konkurrent, die „Zollhaus-Event-Gourmet GmbH“ von Patrick Schmidt, zum Zuge kommt. Eine Erklärung Schmidts, dass er mit seiner GmbH die Veranstaltung trotz der relativ kurzen Vorlaufzeit noch durchführen kann, liegt der Stadt vor.

Auf das abgeschlossene Vergabeverfahren der Bartlmädult 2018 hat die aktuelle Entscheidung des Dultsenats indes keinen Einfluss: Da es in diesem Fall keine konkurrierende Bewerbung gab, darf Christian Krämmer, der als einziger Bewerber den Zuschlag erhalten hatte, vom 17. bis 26. August das Festzelt auf der Ringelstecherwiese betreiben.

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