Umstrukturierung der Unterkünfte in Landshut
Flüchtlingsunterkunft in der alten JVA wird ab März belegt

06.02.2018 | Stand 20.07.2023, 19:27 Uhr
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Die staatlichen Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt Landshut werden ab 1. März neu strukturiert. Dann beginnt die Belegung der Unterkunft an der Wittstraße auf dem Gelände der „Alten JVA“. Auf Anregung der Stadt Landshut wird diese als sogenanntes Übergangswohnheim genutzt. Untergebracht werden Migranten mit einem gesicherten Aufenthalts-Status wie deutschstämmige Spätaussiedler oder Kontingentflüchtlinge.

LANDSHUT Diese können dauerhaft in Deutschland bleiben, eine Arbeitsstelle annehmen und selbst eine eigene Wohnung suchen. Daraus folgt die Bezeichnung als Übergangswohnheim (ÜWH). Der Anteil von Familien mit Kindern ist in Übergangswohnheimen in der Regel hoch.

Im Gegenzug wird das bisherige Übergangswohnheim auf dem Areal an der Niedermayerstraße geschlossen. Die derzeit 84 Bewohner werden entsprechend informiert und ziehen um in das neue Übergangswohnheim an der Wittstraße. Das bisherige ÜWH wird umgewidmet und Teil der dortigen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Damit wird die bisherige Doppelstruktur aus Übergangswohnheim und Gemeinschaftsunterkunft an der Niedermayerstraße beendet und eine einheitliche Nutzung erreicht.

Dazu kommt weiterhin die Gemeinschaftsunterkunft an der Porschestraße. Die Regierung von Niederbayern wird mit dem Amt für Migration und Integration der Stadt Landshut, der Freiwilligenagentur, den Migrations- bzw. Asylsozialberatungsstellen und anderen Partnern des Netzwerks Integration das Gespräch über die optimale Umsetzung dieses Konzepts suchen. Dazu gehört auch das Staatliche Schulamt Landshut mit Blick auf die Beschulung der Flüchtlingskinder.

Die Kapazität des Übergangswohnheims an der Wittstraße liegt bei bis zu 140 Plätzen. Inwieweit diese tatsächlich belegt werden, hängt vom Zugangsgeschehen und vom Erfolg der Bewohner bei der privaten Wohnungssuche ab.

Der Bausenat der Stadt Landshut hatte Ende 2015 den Freistaat Bayern mit einstimmigem Beschluss aufgefordert, das Grundstück der ehemaligen JVA für eine Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Unterkunft wurde in der Verantwortung des zuständigen Staatlichen Bauamts Landshut errichtet. Dessen ursprüngliche Planung und die spätere Umplanung wurden vom Landshuter Stadtrat per Beschluss akzeptiert. Als Nutzungsdauer ist weiterhin eine Zeit von zehn Jahren beabsichtigt.

Auf Einladung der Regierung von Niederbayern hat Ende Juli 2017 ein „Runder Tisch“ über die weitere Zukunft des Areals der „Alten JVA“ in Landshut beraten. Ziel ist dessen Aufwertung und optimale Nutzung an der prägnanten Stadteingangssituation. Für die Nachfolgenutzung sollen die denkmalschutzrechtlichen und baufachlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Weitere Schritte bis hin zu konkreten Planungen sollen folgen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mittlerweile den denkmalpflegerischen Rahmen für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der „Alten JVA“ abgesteckt. Als zweiten Schritt hat das Staatliche Bauamt Landshut ein baustatisches Gutachten zum aktuellen Zustand des Gebäudes veranlasst, das unmittelbar vor dem Abschluss steht. Über die Ergebnisse soll der „Runde Tisch“ in den nächsten Wochen beraten.

Eigentümer des Areals der „Alten JVA“ in Landshut ist der Freistaat Bayern.

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