Landkreis Kelheim. Außerdem wird die unentgeltlich durchgeführte Beförderung der Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit ausgesetzt.
Im Rahmen der corona-bedingten Maßnahmen im Landkreis Kelheim bittet der Landkreis die Vorgabe zu beachten, dass Fahrgäste ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtet sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
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