Nebel und Schnee
Kein Durchblick? – richtiges Verhalten bei schlechter Sicht

07.01.2021 | Stand 21.07.2023, 1:37 Uhr
−Foto: n/a

Im Jahr 2017 ereigneten sich laut statistischem Bundesamt 242 nebelbedingte Unfälle mit Personenschaden auf Deutschlands Straßen. Es verletzten sich 95 Personen schwer. Plötzlich auftretender Nebel oder ein Schneegestöber sind gerade in den Herbst und Wintermonaten keine Seltenheit. Was muss man also tun, um sich selbst und andere zu schützen?

Landkreis Kelheim. Wie verhalte ich mich bei schlechter Sicht?

Bei schlechter Sicht sollte man langsam fahren, Abstand halten, aufmerksam sein, bremsbereit sein, nicht überholen, Ablenkung vermeiden, Scheibenwischer gelegentlich betätigen, um durch den Nebel verursachte Wassertropfen zu beseitigen, gegebenenfalls am Straßenrand anhalten und nicht notwendige Fahrten von vornherein vermeiden oder verschieben. Als Faustregel bei Nebel gilt: Die Geschwindigkeit – in km/h gemessen – gleicht dem Mindestabstand in Metern. Bei einer Sichtweite von unter 50 Metern ist nur eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt!

Wann benutze ich welches Licht?

Das Abblendlicht muss verpflichtend eingeschaltet werden bei einer Sichtweite von weniger als 150 Meter auf Autobahnen oder sonstigen Schnellverkehrsstraßen, einer Sichtweite von weniger als 100 bis 120 Meter auf anderen Straßen außerorts und einer Sichtweite von weniger als 60 bis 70 Meter innerorts. Vorsicht bei Lichtautomatik! Sie kann Nebel oder diesiges Wetter oft nicht erkennen und schaltet das Abblendlicht nicht automatisch ein. Greifen Sie lieber selbst zum Lichtschalter.

Nebelscheinwerfer dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich eingeschränkt wird. Sie streuen das Licht flach über die Straße. Sobald die Sichtverhältnisse besser werden, müssen die Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden.

Das Einschalten der Nebelschlussleuchten ist nur erlaubt bei einer Sichtweite von weniger als 50 Meter. Das Einschalten ist auch innerorts erlaubt. Eine Verpflichtung zum Einschalten der Nebelschlussleuchten besteht nicht, sie dienen aber der eigenen Sicherheit. Die missbräuchliche Verwendung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Verwarngeld nach sich ziehen.

Darf ich bei schlechter Sicht am Straßenrand anhalten?

Ja, das Anhalten am Straßenrand ist bei schlechter Sicht erlaubt und erweist sich oftmals sogar als sinnvoll. Normalerweise ist es grundsätzlich verboten auf Autobahnen und Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften am Straßenrand zu parken. Ist die Weiterfahrt jedoch aufgrund von Witterung oder Sichtverhältnissen unmöglich, spricht man von einem rechtfertigenden Notstand, der das Anhalten erlaubt. Verhalten Sie sich zu Ihrer Sicherheit ähnlich wie bei einer Panne (Fahrzeug verlassen, Warnweste anziehen, Absichern).

Kelheim