Beschluss
Auch der Bezirkshaushalt 2021 unter dem Einfluss von Corona – die Bezirksumlage bleibt aber stabil

16.12.2020 | Stand 20.07.2023, 21:14 Uhr
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Die Sitzung des XVI. Bezirkstags von Niederbayern am Mittwoch, 16. Dezember, fiel auf den ersten Tag des strengen Lockdowns.

Niederbayern. Zwar sind Sitzungen der nach den Kommunalgesetzen vorgesehenen Gremien grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ausgenommen; dennoch war es laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration angezeigt, den Ablauf notwendiger Sitzung so weit wie möglich zu straffen. Dementsprechend entschied sich Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich dafür, auf den mündlichen Vortrag seiner Haushaltsrede zu verzichten; ebenso die Vertreter der Parteien.

Mit 21:2 Stimmen verabschiedeten die Mitglieder (ein Mitglied war entschuldigt) den Bezirkshaushalt für das Jahr 2021 samt Anlagen; 23:0, also einstimmig den Haushalt der Kulturstiftung des Bezirks.

Das Gesamthaushaltsvolumen einschließlich Wirtschaftsplänen der Bezirkskrankenhäuser und Kulturstiftung beträgt 745,9 Millionen Euro (2020: 733,7 Millionen Euro) und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 1,66 Prozent. Aus dem Verwaltungshaushalt mit insgesamt 505,8 Millionen Euro (2020: 498,6 Millionen Euro) fließen 451,6 Millionen Euro und damit fast 90 Prozent in die soziale Sicherung (2020: 439,1 Millionen Euro).

„Der Haushaltsplan 2021 und die Finanzplanung für die kommenden Jahre stehen im Zeichen der Corona-Pandemie. Dennoch kann die Bezirksumlage für 2021 dank der überdurchschnittlichen Steigerung der Umlagekraft stabil bei 20 Prozent gehalten werden und wird nahezu komplett zur Finanzierung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt eingesetzt“, so Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich in seiner Haushaltsrede. Möglich wird dies allerdings nur durch eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (vier Millionen Euro) sowie eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (6,9 Millionen Euro).

„Unbekannte Größen“ erschweren Planung

Der Zuschussbedarf im Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ steigt um 22,3 Millionen Euro (8,3 Prozent). Begründet ist dies größtenteils in der Eingliederungshilfe in der seit 1. Januar 2020 geltenden Fassung des Bundesteilhabegesetzes, dessen Umsetzung zu erheblichen Mehrausgaben führt. „Wir hoffen hier in den nächsten Jahren auf weitere Ausgleichszahlungen“, so Heinrich, „wie auch für die wegen Corona entstandenen Mehrkosten in den Behinderten- und Pflegeeinrichtungen. Die vom Freistaat signalisierte Bereitschaft, eine konstruktive Lösung außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs zu finden, ist zwar positiv zu bewerten; die zu erwartende Höhe des Ausgleichs stellt für diesen Haushalt aber ein Risiko dar.“

Ein weiteres Risiko bergen fehlende Vergleichszahlen aus den Vorjahren bei der Eingliederungshilfe, da das Bundesteilhabegesetz zu einer grundlegenden Änderung der Haushaltssystematik geführt hat. So wurde 2020 erstmals zwischen Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen unterschieden. Das erwartete Verhältnis dieser beiden Leistungsarten musste nach knapp einem Jahr Erfahrung korrigiert werden, verlässliche Zahlen werden frühestens für den Haushaltsplan 2022 vorliegen.

Für junge unbegleitete Flüchtlinge sind wegen der rückläufigen Zahlen rund 1,1 V Euro weniger aufzubringen. Im Haushaltsplan 2021 wird von der bisherigen Vergütungsregelung durch den Freistaat ausgegangen.

Kulturstiftung stehen erneut geringere Erträge zur Verfügung

Das Niedrigzinsniveau bedeutet für die Kulturstiftung erneut geringere Erträge. Bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt eine Millionen Euro (2020: 1,1 Millionen Euro) stehen rund 300.000 Euro (2020: 400.000 Euro) für die in der Stiftungssatzung festgelegten Aufgaben zur Verfügung.

Kelheim