Fünf-Hektar-Vorgabe
Bayerns Gemeinden sind enttäuscht über die „Beschränkung ihrer Planungshoheit“

11.12.2020 | Stand 20.07.2023, 20:53 Uhr
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Die vom Bayerischen Landtag mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern beschlossene Änderung des Landesplanungsgesetzes enttäuscht Bayerns Gemeinden und Städte.

Abensberg. Die Fünf-Hektar-Richtgröße im neuen Gesetz ist nicht dazu geeignet, die verfassungsrechtliche garantierte Planungshoheit als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts im bisherigen Umfang zu erhalten.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Auch die aktuelle Gesetzesfassung, die eine Präzisierung des im Koalitionsvertrag vereinbarten 5-Hektar-Richtwerts zur Flächennutzung darstellen soll, bringt nichts weiter außer zusätzlichem Begründungsaufwand für die Kommunen und Rechtsunsicherheiten. Wir brauchen keine Berechnungsformel, wieviel eine Gemeinde wo und wann überbauen darf!“ Brandl wies darauf hin, dass eine wie auch immer geartete Berechnungsformel von Pflicht- oder Richtgrößen der möglichen Flächeninanspruchnahme in vielen Gemeinden und Städten zu willkürlichen oder die Bürgerbelange nicht berücksichtigenden Ergebnissen führen wird.

„Bayerns Gemeinden und Städte bauen Straßen, damit die Menschen in Stadt und Land gleichberechtigt mobil sein können. Sie bauen Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime, um die sozialen Bedürfnisse der Menschen zu decken. Sie ermöglichen, dass Gewerbebauten, Büros und Fabriken errichtet werden, damit die Menschen in Bayern ein Einkommen haben und nicht abwandern müssen. Und vor allem schaffen sie bezahlbaren Wohnraum, damit die Menschen ein Dach über dem Kopf haben, was einem derzeit besonders drängenden Anliegen entspricht. Dafür müssen selbstverständlich Flächen bereitgestellt werden. Dazu stehen wir Kommunen. Es ist politisch nicht fair und gesellschaftspolitisch riskant, den Gemeinden und Städten dafür Fesseln für ihre Entwicklung in Gestalt von starrem Flächenvorgaben anzulegen. Es ist höchst bedauerlich, dass die Regierungsfraktionen genau dies nun mit ihrer Mehrheit beschlossen haben.“

Kelheim