Regierung von Niederbayern
Kleine und mittelständische Unternehmen können Anträge auf Corona-Soforthilfe stellen

19.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:34 Uhr
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Die Bayerische Staatsregierung hat einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Der Bayerische Schutzschild umfasst einen Soforthilfe-Fonds für kleine und mittelständische Unternehmen, einen Bayernfonds für Schlüsselunternehmen sowie eine Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für die LfA Förderbank Bayern.

Niederbayern. Für die Soforthilfe Corona sind die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Die Soforthilfe richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.

Das Antragsformular (mit Erläuterungen) steht auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ zum Download bereit.

Antragssteller werden gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per Mail an soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de zu senden

oder per Post an die Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut, zu senden. Von persönlichen Übermittlungen ist abzusehen.

Die Soforthilfe wird unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Ansprechstelle der Regierung von Niederbayern sind die Mitarbeiter im Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Beschäftigung. Sie sind erreichbar unter der Telefonhotline 0871/ 808-2022 oder per Mail an soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de.

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