Landratsamt Kelheim informiert
Schülerbeförderung und Erstattung von Fahrtkosten

07.02.2020 | Stand 01.08.2023, 12:06 Uhr
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Wer ist zuständig? Welche weiterführende Schule soll unser Kind besuchen? Werden die anfallenden Fahrtkosten übernommen? Das Landratsamt Kelheim informiert zur Schülerbeförderung bei Übertritt zu weiterführenden Schulen und Erstattung von Fahrtkosten.

LANDKREIS KELHEIM. Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (zum Beispiel Berufsgrundschuljahr), wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist.

Die Wahl der Schule steht den Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei. Eine Beförderungspflicht besteht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildung- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Der Vergleich der anfallenden Fahrtkosten ist maßgebend. Wichtig ist daher, Kinder im Zweifelsfall erst nach vorheriger Rücksprache mit den Sachbearbeiterinnen der Schülerbeförderung im Landratsamt Kelheim an der jeweiligen Schule schriftlich anzumelden, um die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Kelheim sicher zu stellen. Im Landkreis Kelheim befinden sich Realschulen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg, eine Wirtschaftsschule in Abensberg, Gymnasien in Kelheim, Mainburg und Rohr in Niederbayern und eine Fachoberschule und Berufsoberschule in Kelheim.

Erstattung der Fahrtkosten ab Jahrgangsstufe 11

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen müssen die Fahrkarten selbst kaufen. Die Wahl der Schule steht jedem grundsätzlich frei, Fahrtkosten können jedoch nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule dieser Schulart erstattet werden. Die Erstattung erfolgt auf Antrag mit den Originalfahrkarten und der Schulbestätigung für das vergangene Schuljahr und ist bis spätestens 31. Oktober 2020 (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt Kelheim einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Es werden nur die Kosten der notwendigen Beförderung minus dem Eigenanteil von derzeit 440 Euro pro Familie erstattet. Der Eigenanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Antrag) ganz oder teilweise entfallen.

Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges

Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher sind. Der erforderliche Antrag ist zu Beginn des Schuljahres einzureichen, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020 für das vergangene Schuljahr. Die Pkw-Antragsformulare sind beim Landratsamt Kelheim, bei den Schulen und im Internet unter www.landkreis-kelheim.de erhältlich.

Nähere Auskünfte erteilen: Frau Dobmeier unter der Telefonnummer 09441/ 207-3533, für die Schulen in Abensberg, Mainburg, Oberroning und Rottenburg/Laaber, Frau Louwen unter der Telefonnummer 09441/ 207-3532, für die Schulen in Kelheim und Riedenburg, Frau Feigl unter der Telefonnummer 09441/ 207-3530 für die Schule in Rohr in Niederbayern und für Schulen außerhalb des Landkreises Kelheim und Frau Sußbauer, unter der Telefonnummer 09441/ 207-3531 für die Schulen außerhalb des Landkreises Kelheim.

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