Weitere 20 Jahre gesichert
Teugn schließt neuen Konzessionsvertrag Erdgas mit der REWAG ab

09.12.2019 | Stand 03.08.2023, 3:19 Uhr
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Für weitere 20 Jahre haben die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG und die Gemeinde Teugn einen Konzessionsvertrag für die Erdgasversorgungsleitungen abgeschlossen. Konzessionsverträge regeln die Bereitstellung öffentlicher Flächen von Städten und Gemeinden für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen.

TEUGN Sehr zufrieden zeigten sich REWAG-Vorstandsvorsitzender Dr. Torsten Briegel, kaufmännischer REWAG-Vorstand Bernhard Büllmann und ‎Teugns Bürgermeister Manfred Jackermeier bei der Vertragsunterzeichnung im Rathaus. „Diese vertragliche Bindung von weiteren 20 Jahren lässt uns sinnvoll planen und wirtschaftlich vertretbare Investitionen in das bestehende Netz tätigen. So können wir unserer Verantwortung als zuverlässiger Energie- und Wärmeversorger in Teugn gerecht werden“, erklärte Dr. Torsten Briegel. Vorstandskollege Bernhard Büllmann ergänzte: „Die Gemeinde Teugn und die REWAG haben eine sehr gute Kooperation, die durch diese Vertragsverlängerung auch bestätigt wird. Wir übernehmen diese Aufgabe wieder sehr gerne.“ „Ich möchte mich bei der REWAG bedanken. Sie ist ein verlässlicher Partner der Verantwortung übernimmt – nicht nur in der Energieversorgung. Sie engagiert sich auch für eine positive Entwicklung Regensburgs und der Region. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit“, betonte Manfred Jackermeier.

Die REWAG hatte sich auf eine entsprechende Ausschreibung der Gemeinde Teugn beworben und den Zuschlag erhalten. Der Aufsichtsrat der REWAG hat dem Abschluss des neuen Konzessionsvertrags für Erdgasversorgungsleitungen mit der Gemeinde Teugn zugestimmt. Die neuen Konzessionsverträge laufen seit dem 3. November 2019.

Energieversorger nutzen Grundstücke in Städten und Gemeinden, um Leitungen und technische Anlagen für die Energieversorgung bereitstellen zu können. Für diese Nutzung im öffentlichen Raum zahlen die Versorger eine sogenannte Konzessionsabgabe. Das sieht eine bundesweite Verordnung vor. Die Absicht des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrags muss dabei von der Kommune öffentlich ausgeschrieben werden.

Kelheim