Gemeindliche Planungshoheit bestätigt
Gemeindetag begrüßt Kabinettsentscheidung zum Thema Flächensparen

03.12.2019 | Stand 02.08.2023, 16:41 Uhr
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Der Bayerische Gemeindetag begrüßt die Entscheidung des Ministerrats von Dienstag, 3. Dezember, beim Thema Flächensparen auf eine arithmetische Berechnung der von den Kommunen zu überplanenden Fläche zu verzichten und damit den Gemeinden und Städten die notwendige Flexibilität bei der Bauleitplanung zu belassen.

ABENSBERG/BAYERN Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Die Bayerische Staatsregierung achtet die kommunale Planungshoheit als Teil des verfassungsrechtlich verbürgten kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Das begrüßen wir sehr. Wir haben stets betont, dass eine detailgenaue Berechnung von Flächen, die von den Kommunen überplant werden dürfen, praxisuntauglich und realitätsfremd wäre. Außerdem wäre sie ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Das nun vorgelegte neue Konzept ist jedenfalls akzeptabel.“

Kelheim