Änderung der Regelung
Jetzt gilt „Vorfahrt gewähren“ an der Kreuzung Regensburger Straße/Traubenstraße in Abensberg

11.10.2019 | Stand 03.08.2023, 0:47 Uhr
−Foto: n/a

Die Traubenstraße in Abensberg ist seit Kurzem eine abknickende Vorfahrtsstraße. Auf der Regensburger Straße, von Richtung Arnhofen kommend, gilt jetzt „Vorfahrt gewähren“.

ABENSBERG Im Zuge der Baumaßnahme „Vollausbau Traubenstraße“ wurde im Kreuzungsbereich Regensburger Straße/Traubenstraße ein Fahrbahnteiler mit Querungshilfe verbaut. Der stadteinwärts führende Geh- und Radweg endet an der besagten Kreuzung. Durch die neu gebaute Querungshilfe soll den Fußgängern und Radfahrern ein sicheres Überqueren der Regensburger Straße ermöglicht werden.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bahnübergang sorgten stadtauswärtsfahrende Linksabbieger, vor allem Lkw, vermehrt für lange Rückstaus, die sich über die Bahngleise hinweg zogen. Deshalb wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertretern der Deutschen Bahn, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Kreisstraßenverwaltung eine Änderung der Vorfahrtsregelung beschlossen. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden um besondere Beachtung im Sinne für mehr Verkehrssicherheit gebeten.

Kelheim