Freie Wähler lehnen Gesetzentwürfe ab
Dr. Hubert Faltermeier hat verfassungsrechtliche Bedenken beim Paritätsgesetz

05.02.2019 | Stand 04.08.2023, 17:43 Uhr
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Die Freie-Wähler-Landtagsfraktion sieht die Einführung eines Paritätsgesetzes, wie es die Grünen und die SPD am Dienstag, 5. Februar, im Plenum des Bayerischen Landtags fordern, kritisch.

LANDKREIS KELHEIM/BAYERN Mit dem Gesetz würden alle Parteien dazu verpflichtet, die Kandidatenlisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. So soll gewährleistet werden, dass beide Geschlechter im Parlament gleich stark vertreten sind. Weil ein solches Gesetz jedoch gegen die Verfassung verstoßen würde, haben die Freie Wähler entsprechende Gesetzentwürfe der Opposition heute abgelehnt.

„Es ist ein wichtiges und richtiges Ziel, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen. Dafür aber einen Bruch der Verfassung in Kauf zu nehmen, halten wir für überaus problematisch“, erklärt der rechtspolitische Fraktionssprecher Dr. Hubert Faltermeier. „Ein Paritätsgesetz verstößt unseres Erachtens gegen zentrale Prinzipien des Grundgesetzes sowie der Bayerischen Verfassung.“ Konkret würden mit dem Gesetz die Wahlrechtsgrundsätze der gleichen und freien Wahl verletzt.

„Zudem wird in die vom Grundgesetz garantierte Parteienfreiheit eingegriffen und gegen die dort verbürgte Unabhängigkeit der Parteien verstoßen.“ Auch das verfassungsrechtliche Differenzierungsverbot würde missachtet, gibt Faltermeier zu bedenken. „Bei der Wahl in ein Landesparlament sollte es nicht allein auf das Geschlecht, sondern auf die persönliche und individuelle Eignung des Kandidaten ankommen“, so Faltermeier.

Kelheim