Bürgerfreundlich
Urkundsstelle des Jugendamtes – zusätzlicher Service bei der Außenstelle des Landratsamtes in Mainburg

20.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:36 Uhr
−Foto: n/a

Beim Kreisjugendamt Kelheim sind seit 1992 Urkundspersonen für Beurkundungen in Kindschaftssachen bestellt. Zuvor wurden diese Urkunden vorwiegend bei den Standesämtern und Gerichten – seltener bei den Notaren errichtet.

MAINBURG Die Zahl der Beurkundungen beim Jugendamt ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Beginnend mit rund 150 Urkundsfällen 1992 werden nunmehr jährlich bereits bis zu rund 400 Urkunden beim Kreisjugendamt Kelheim errichtet.

Die Beurkundungen durch das Jugendamt konnten bisher nur im Landratsamt Kelheim durchgeführt werden. Gut ein Drittel der Beurkundungswünsche kam bisher aus dem südlichen Landkreis Kelheim.

Um diese Situation für die Bürgerinnen und Bürger gerade im südlichen Landkreis zu verbessern wurde an der Dienststelle des Landratsamtes in Mainburg (84048 Mainburg, Regensburger Straße 1) eine neue Urkundsstelle des Jugendamtes errichtet. Mit dieser Möglichkeit wird den Bürgerinnen und Bürger ein zusätzlicher Service angeboten, eine Anfahrt an das Landratsamt in Kelheim ist nun nicht mehr notwendig.

Sowohl beim Kreisjugendamt am Landratsamt in Kelheim und nun zusätzlich bei der Außenstelle in Mainburg können unter anderem folgende Beurkundungen durchgeführt werden: Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärungen (zum Beispiel der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung), Verpflichtung zur Unterhaltsleistung, Abgabe von gemeinsamen Sorgeerklärungen.

Die Beurkundungen beim Jugendamt sind grundsätzlich kostenfrei. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

Kelheim