Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen
141 Kommunen erhalten Zuweisungsbescheide – 100.000 Euro gehen an den Landkreis Kelheim

26.11.2018 | Stand 31.07.2023, 17:00 Uhr
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Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 141 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Von den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden.

BAYERN „Ein starkes Signal für finanzschwache Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Die Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2018 ein Rekordvolumen von über 9,5 Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Dadurch unterstützt der Freistaat seine Kommunen so tatkräftig wie noch nie“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen am Montag, 26. November, in Nürnberg fest.

Nach Oberfranken gehen rund 59 Millionen Euro, in die Oberpfalz über 36 Millionen Euro, nach Unterfranken über 23 Millionen Euro, nach Niederbayern fast 20 Millionen Euro, nach Mittelfranken über drei Millionen Euro, nach Oberbayern über eine Million Euro und nach Schwaben 600.000 Euro (Details vgl. Tabelle anbei).

Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Stabilisierungshilfen können bewilligt werden, wenn eine Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Härte vorliegen. Außerdem müssen die Kommunen einen nachhaltigen Konsolidierungswillen unter Beweis stellen. Ziel ist, strukturschwache und konsolidierungswillige Kommunen beim Abbau ihrer überdurchschnittlichen Verschuldung besonders zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche investive Ausgaben bestreiten. Bei Vorliegen einer besonderen Bedarfslage können Kommunen Stabilisierungshilfen auch über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre erhalten.

Kelheim