Felssicherung nötig
Felsbrocken könnten auf die Fahrbahn rollen – Sperrung der Staatsstraße bei Gundlfing erforderlich

21.11.2018 | Stand 31.07.2023, 17:29 Uhr
−Foto: n/a

Ab Donnerstag, 22. November, muss die Staatsstraße 2230 östlich von Gundlfing aus Sicherheitsgründen vollständig für den Verkehr gesperrt werden. Eine Prüfung des angrenzenden Felshanges durch Geologen hat aufgezeigt, dass jederzeit Felsbrocken auf die Fahrbahn rollen können. Diese Gefahr wird durch die jahreszeitbedingten Fost-Tau-Wechsel noch erheblich verstärkt.

GUNDLFING Der erste Bauabschnitt für die Sicherung der Staatsstraße 2230 wurde mit Fertigstellung eines Steinschlagschutzzaunes im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Die Arbeiten für den nun anstehenden zweiten Bauabschnitt, bei dem einzelne Felsformationen noch zusätzlich gesichert werden, können bei Vorliegen der naturschutzfachlichen Genehmigung noch in diesem Jahr begonnen werden. Im Zuge der Arbeiten werden auch einzelne Sprengungen durchgeführt.

Sicherung des Hangbereichs

Um eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen, ist eine Sicherung des Hangbereichs entlang der Staatsstraße 2230 bei Gundlfing erforderlich. Die Gesamtmaßnahme umfasst dabei den Ersatz eines bestehenden Steinschlagschutzzaunes und die Sicherung einzelner exponierter Felsformationen. Der Maßnahmenumfang wurde durch Geologen der Zentralstelle für Ingenieurbauwerke und Georisiken zusammen mit externen Geologen festgelegt.

Im ersten Bauabschnitt wurde bis Ende Februar 2018 ein bestehender Steinschlagschutzzaun entlang der Staatsstraße 2230 bei Gundlfing auf einer Länge von rund 600 Metern durch einen neuen vier Meter hohen Steinschlagschutzzaun mit einem besonders hohen Energieaufnahmevermögen von 3.000 Kilojoule ersetzt. Für den noch ausstehenden zweiten und letzten Bauabschnitt werden noch einzelne exponierte Felsformationen mit Einzelsicherungen rückverankert oder mittels Sprengung abgetragen. Insgesamt sind mehrere Sprengungen geplant. Die Arbeiten dauern voraussichtlich rund sechs Wochen. Mit der Maßnahme kann ggf. noch in diesem Jahr begonnen werden. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung der naturschutzfachlichen Genehmigung durch die Naturschutzbehörden an der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt Kelheim.

Da die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt nicht vollständig vor der Frostperiode 2018/2019 abgeschlossen werden können, muss die Staatsstraße 2230 im Bereich Gundlfing aus Sicherheitsgründen bis zum Abschluss der Maßnahme für den Verkehr gesperrt werden, da aufgrund der hohen Belastung für das Gestein während der anstehenden Frost-Tau-Wechselperioden sich Großblöcke lösen können, den Hang hinunter rollen und den Verkehrsraum der Staatsstraße 2230 erreichen können. Die Umleitungsstrecke führt aus Riedenburg kommend über die Schleuse Haidhof und die Riedenburger Straße zurück auf die Staatsstraße 2230 bei Gundlfing. Die Gegenrichtung wird analog geführt. Die Umleitung ist in beide Richtungen ausgeschildert.

Das Staatliche Bauamt Landshut bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis für auftretende Behinderungen. Gleichzeitig werden alle Verkehrsteilnehmer gebeten, sich an die Absperrungen im Baustellenbereich zu halten, um Gefährdungen zu vermeiden.

Kelheim