Tagung in Bad Staffelstein
Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte fordern vom Freistaat mehr Engagement für kommunale Anliegen

11.10.2018 | Stand 02.08.2023, 16:16 Uhr
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„Der Bayerische Landtag als Gesetzgeber und die Bayerische Staatsregierung als ausführende Kraft sind stärker als je gefordert, sich um die Anliegen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden zu kümmern. Die anstehende Landtagswahl sollte den Auftakt für grundlegende und zukunftsorientierte Gesetzesvorhaben einerseits und tatkräftige Entscheidungen andererseits darstellen“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl am Donnerstag, 11. Oktober, in Bad Staffelstein.

ABENSBERG/BAYERN Er stellte einen umfangreichen Forderungskatalog des größten Kommunalverbands Bayerns vor. Unter www.bay-gemeindetag.de können die kommunalen Forderungen im Einzelnen nachgelesen werden.

Einige Forderunge des Bayerischen Gemeindetages

Der Staat muss die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse entsprechend dem Verfassungsauftrag durchsetzen. Bayern darf kein Land der zwei Geschwindigkeiten sein. Die Ansiedlung von Betrieben und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Räumen ist massiv und nachhaltig zu fördern.

Die kommunale Finanzautonomie muss gestärkt werden. Städte, Märkte und Gemeinden dürfen nicht am finanziellen Gängelband des Staates hängen. Kommunale Steuer- und Abgabenerhebungsrechte dürfen daher weder (weiter) eingeschränkt, noch gar ganz abgeschafft werden. Die Grundsteuerreform muss endlich zügig angegangen werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer Grundsteuer C („Baulandsteuer“) sind zu schaffen.

Der allseits beklagte Flächenverbrauch muss mit den richtigen Instrumenten gemindert werden. Der Verband hat in seinem Positions- und Forderungspapier zur Minderung der Flächeninanspruchnahme zahlreiche Vorschläge zur Aktivierung bestehender Entwicklungspotentiale gemacht. Der Freistaat ist aufgefordert, diese Vorschläge zügig umzusetzen und sich auf Bundesebene aktiv für die Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen einzusetzen.

Für die künftige digitale Schule müssen genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Kosten für die Anschaffung der Hardware und deren Vernetzung in den Schulen zu fördern. Der Freistaat wird darüber hinaus aufgefordert, ein pädagogisches Gesamtkonzept zu erarbeiten, das als Grundlage für eine entsprechende Ausstattung der Schulen dient.

Ausbildungszeiten für das notwendige Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen sollten verkürzt, die Ausbildungskapazitäten ausgebaut und im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt werden. Nur so wird man Kinderbetreuung in Zukunft sicherstellen können.

Asylverfahren müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Die vorgesehene Einführung zentraler Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen wird begrüßt. Ebenso die Begrenzung des Familiennachzugs bei subsidiär Geschützten. Fehlbeleger müssen weiterhin in staatlichen Unterkünften verbleiben dürfen; ihre Unterbringung ist keine kommunale Aufgabe.

Die digitale Infrastruktur muss zwingend weiter ausgebaut werden. Die Strategie des schrittweisen Ausbaus der Glasfaser muss konsequent weitergehen. Das bayerische Breitbandförderprogramm muss weitergeführt werden. In diesem Zusammenhang müssen auch Online-Verwaltungsleistungen für Bürger und Wirtschaft konsequent weiter ausgebaut werden. Dazu ist ein eigenes Förderprogramm aufzulegen.

Der öffentliche Personennahverkehr, gerade in den ländlichen Räumen, muss verbessert werden. Dazu sollte das Schienenwegenetz erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden. Streckenstilllegungen und der Rückbau der bestehenden Schieneninfrastruktur dürfen kein Thema (mehr) sein. Die Reaktivierung von aufgegebenen Strecken ist angesichts von Verkehrskollapsen auf den Straßen neu zu überdenken.

Der Bayerische Gemeindetag fordert den Freistaat Bayern auf, der Trinkwasserqualität den absoluten Vorrang vor den Interessen derjenigen einzuräumen, die aufgrund höherer Standards beim Grundwasserschutz ihre Bewirtschaftungsweisen anpassen müssen.

Die Entscheidung für den Ausbau flächenverbrauchender erneuerbarer Energieanlagen muss bei den Gemeinden liegen. Es darf keine erneute Änderung der Rechtslage für die Windkraftanlagen in Planung geben.

Die Bayerische Staatsregierung sollte eine Strategie zur Stärkung der Attraktivität des Öffentlichen Diensts entwickeln, die sich auch auf den kommunalen Bereich erstreckt.

Die Kommunalen Spitzenverbände sollten ein unmittelbares Anhörungsrecht bei den Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene bekommen; dafür soll sich der Freistaat Bayern einsetzen.

Kelheim