Politik
Forderung des Gemeindetages – „Lasst den Gemeinden die Möglichkeit, Erschließungsbeiträge zu erheben!“

18.09.2018 | Stand 02.08.2023, 21:09 Uhr
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Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte appellieren an den bayerischen Gesetzgeber, ihnen nach der Abschaffung der Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge zu erheben, nicht noch eine weitere Einnahmequelle wegzunehmen.

ABENSBERG/BAYERN Die von den Freien Wählern im Bayerischen Landtag heute geforderte rückwirkende Abschaffung der Möglichkeit, für von den Kommunen finanzierte Straßen, Wege und Plätze, mit deren Herstellung vor über 25 Jahren begonnen wurde, Erschließungsbeiträge von den Anliegern zu verlangen, hält der Bayerische Gemeindetag für „populistisch und kommunalfeindlich“. Der Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags Dr. Franz Dirnberger: „Bei allem Verständnis, sich im laufenden Landtagswahlkampf zu profilieren, sollte nicht an den Grundfesten kommunaler Selbstverwaltung gerüttelt werden. Nach der Abschaffung der Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge zu erheben, sollte jetzt nicht eine weitere Einnahmebeschaffungsmöglichkeit der Gemeinden und Städte verschwinden. Jeder Grundstückseigentümer muss an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen werden. Es ist doch nur gerecht und fair, ihn für die erstmalige Herstellung einer Straße in angemessenem Umfang an den allgemeinen Kosten der Gemeinde zu beteiligen. Das hat sich über Jahrzehnte bewährt und sollte nicht in Frage gestellt werden. Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag legen die Axt an die Grundlagen der Gemeindefinanzierung. Wollen sie künftig alles über Steuern finanzieren? Soll den Gemeinden und Städten immer weniger finanzieller Spielraum bleiben?“ Dr. Dirnberger wies darauf hin, dass bei einer Abschaffung der Erschließungsbeitragsmöglichkeit der Freistaat Bayern den Einnahmeverlust der Kommunen kompensieren müsste. „Wir sehen derzeit, wie schwierig und zäh die Verhandlungen über eine Kompensation der weggefallenen Straßenausbaubeiträge verlaufen. Man kann sich jetzt schon ausrechnen, wie ungleich schwieriger Verhandlungen über eine Kompensation wegfallender Erschließungsbeiträge werden würden.“

Die Fraktion der Freien Wähler im Bayerischen Landtag fordert eine Abschaffung der gesetzlichen Möglichkeit der Kommunen, bis 1. April 2021 noch Erschließungsbeiträge von Straßenanliegern zu verlangen, deren Grundstücke an Straßen liegen, mit deren Bau vor 25 Jahren begonnen wurde. Der Bayerische Gemeindetag will diese gesetzliche Möglichkeit beibehalten, damit seine Mitglieder noch bis zu diesem Datum sogenannte Altfälle abrechnen können.

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