Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Volksbegehren zum Flächenverbrauch für unzulässig erklärt – Gemeindetag erfreut über Entscheidung

17.07.2018 | Stand 31.07.2023, 8:42 Uhr
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Der Bayerische Gemeindetag begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von Dienstag, 17. Juli, das Volksbegehren gegen Flächenverbrauch für unzulässig zu erklären.

ABENSBERG/BAYERN Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Es ist sehr erfreulich, dass die Verfassungsrichter ausdrücklich bestätigt haben, was Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte seit je vertreten haben. Es ist unabdingbarer Bestandteil der kommunalen Planungshoheit als Teil des verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechts, selber über die Bebaubarkeit von Flächen im Gemeindegebiet zu entscheiden. Ein staatlicher Dirigismus, wie es der Gesetzentwurf der Volksbegehrens-Befürworter vorgesehen hat, hätte die kommunale Selbstverwaltung massiv ausgehöhlt und zu einer staatlich verordneten Untätigkeit der Kommunen geführt. Dagegen haben wir uns immer ausgesprochen. Wir sind froh, dass Bayerns oberstes Gericht unsere Rechtsauffassung eindrucksvoll bestätigt hat.“

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das von einigen Parteien und mehreren Umweltverbänden initiierte Volksbegehren, das den Gemeinden und Städten eine feste Quote an Flächenverbrauch vorgeschrieben hätte, für unzulässig erklärt. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, so das Gericht.

Kelheim