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Mautfreiheit für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge gilt ab dem 1. Juli

27.06.2018 | Stand 04.08.2023, 12:41 Uhr
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Die Landwirte bleiben auch künftig von der Mautpflicht auf Bundesstraßen befreit. Das teilt der Bundestagsabgeordnete Florian Oßner (CSU) mit.

LANDKREIS KELHEIM Ab dem 1. Juli sollte für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die schneller als 40 Stundenkilometer fahren, eigentlich Maut fällig werden. Vergangene Woche hat aber der Bundesrat beschlossen, dass der landwirtschaftliche Verkehr ab 1. Januar 2019 generell mautfrei sein soll. Weil die Zustimmung des Bundestags als sicher gilt, hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nun angeordnet, dass diese Regelung schon ab 1. Juli auf Kulanzbasis umgesetzt wird.

„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht unnötig mit Bürokratie und Kosten belastet werden“, sagt Oßner, der sich im Verkehrsausschuss vehement für diese Entlastung eingesetzt hat. „Es wäre unverhältnismäßig, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit Geräten zur Mauterfassung auszustatten, wenn sie in einem halben Jahr nicht mehr benötigt werden.“ Dieser Schritt wäre außerdem auch beim Mautbetreiber Toll Collect mit hohem personellen und finanziellen Aufwand verbunden, weil die Technik kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss.

Das Bundesamt für Güterverkehr, das für die Umsetzung der Maut zuständig ist, wurde laut Verkehrspolitiker Oßner über die Kulanzregelung informiert. „Dies ist ein gelebtes Beispiel dafür, dass wir alle unnötigen bürokratischen Hürden sowie finanzielle Belastungen auf den Prüfstand stellen und am Ende auch vermeiden“, bilanziert Oßner.

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