Nach Bundesverfassungsgerichtsurteil
Bayerischer Gemeindetag fordert den Fortbestand der Grundsteuer

10.04.2018 | Stand 20.07.2023, 14:34 Uhr
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Wegen der über Jahrzehnte entstandenen Wertverzerrungen sind das Bewertungsrecht und die darauf fußende Grundsteuer in der bisherigen Form verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag, 10. April, entschieden.

ABENSBERG/BAYERN Allerdings hat das Gericht eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gewährt, wobei die entsprechenden Regelungen des Bewertungsgesetzes bis Ende 2019 reformiert werden müssen. In dieser Zeit sind neue gesetzliche Grundlagen für die Besteuerung von Grund und Boden zu schaffen, ist eine neue Hauptfeststellung durchzuführen und diese zur Basis der Grundsteuer-Erhebung durch die Städte und Gemeinden zu machen, die vor Ort den Hebesatz festlegen.

Anlässlich der Entscheidung aus Karlsruhe hob der Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags Dr. Franz Dirnberger heute in München die Bedeutung der Grundsteuer für die bayerischen Kommunen hervor: „Die Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten.“ Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit eigenem Hebesatzrecht. Ihr Aufkommen liegt in Bayern bei rund 1,84 Milliarden Euro pro Jahr. „Diese Finanzmittel dürfen nicht ausfallen, auch nicht zeitweise. Denn das würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum Stillstand kommt“, betonte Dirnberger.

Der Bayerische Gemeindetag erwartet von Bund und Ländern, dass sie zügig die aus dieser Entscheidung folgenden gesetzgeberischen Konsequenzen ziehen. „Die Grundsteuer muss so bald wie möglich eine neue rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage erhalten“, so Dirnberger. Das Bundesverfassungsgericht überlässt die Entscheidung über ein konkretes Reformmodell dem Gesetzgeber. Dieser hat allerdings die wesentlichen Entscheidungsgründe bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung zu berücksichtigen.

Kelheim