Wenige Ausnahmen
Das Landratsamt Kelheim informiert zur Ausweitung der Mautpflicht

09.04.2018 | Stand 20.07.2023, 10:28 Uhr
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Ab dem 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf das gesamte Bundesstraßennetz ausgeweitet. Die Gebührenpflicht gilt dann auch für einspurig ausgebaute Strecken sowie Ortsdurchfahrten. Das mautpflichtige Bundesstraßennetz wächst dadurch auf circa 40.000 Kilometer an.

LANDKREIS KELHEIM Die Mautpflicht auf dem Bundesautobahnnetz (circa 13.000 km) wird zum 1. Juli 2018 auch auf sämtliche einspurige Strecken ausgeweitet. Es bleibt bei den bekannten Ausnahmen für die Bundesautobahn A6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen, für die Bundesautobahn A5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrichtungen.

Unverändert bleiben die Tonnagegrenze von 7,5 ´Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), die in der Anlage 1 zum Gesetz festgelegten Mautsätze sowie die bisherigen Mautbefreiungstatbestände, wie zum Beispiel die Mautbefreiung für Einsatzfahrzeuge im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Mit der Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes gilt ab dem 1. Juli 2018 eine zusätzliche Mautbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Vorbereitungen der Toll Collect GmbH zur Mautausweitung

Der Mautbetreiber, die Toll Collect GmbH, bereitet derzeit im Auftrag des Bundes das Mautsystem für die kommende Mauterweiterung vor. Sie informiert auf ihrer Internetseite www.toll-collect.de aktuell und zeitnah über wichtige Änderungen im Mautsystem, wie zum Beispiel die neuen manuellen Einbuchungsmöglichkeiten für die Maut-Online, per App (ab Frühjahr 2018 geplant) sowie an neuen Mautstellen-Terminals, die laufenden Vorbereitungen für die in Fahrzeugen eingebauten On-Board-Units (kein Gerätetausch, aber geänderte Display-Anzeige) und die neu entwickelten, zusätzlichen Kontrollsäulen zur Überprüfung der Einhaltung der Gebührenpflicht auf den Bundesstraßen.

Weitere Auskünfte zum Thema „Ausweitung der Maut“ finden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Güterverkehr unter www.bag.bund.de.

Kelheim