Neues Team gegründet
Die Stadtwerke Kelheim sind gut vorbereitet auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

05.04.2018 | Stand 20.07.2023, 10:57 Uhr
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Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Diese bringt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen viele Änderungen mit sich, deren Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wichtig, sich daher einmal genauer damit zu beschäftigen.

KELHEIM Christine Holzer, Datenschutzbeauftragte der SWK, bringt es auf den Punkt: „Datenschutz geht uns alle an! Nicht nur im Arbeitsalltag, auch im privaten Bereich möchte ich meine personenbezogenen Daten geschützt wissen. Dies ist gerade im digitalen Zeitalter wichtiger als je zuvor.“

Zu diesem Zweck tritt ab 25. Mai 2018 in Deutschland die Datenschutzverordnung der Europäischen Union in Kraft. Diese ersetzt das bisherige Bundesdatenschutzgesetz und regelt ein weitgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union. Für Unternehmen ist es daher außerordentlich wichtig, sich um die Umsetzung der neuen Richtlinien zu kümmern und diese auch im Unternehmen zu implantieren. Braucht ein Unternehmen einen Datenschutzexperten? Unternehmen haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn das Unternehmen in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Bei einer nichtautomatisierten Datenverarbeitung liegt die Schwelle bei 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die SWK haben neben einer Datenschutzbeauftragten ein Team für Datenschutz und Informationssicherheit gegründet. Dieses DS&IS-Team steuert bereits seit längerem mit Hochdruck den 25. Mai 2018 an, so dass das Unternehmen in allen Bereichen auf die DSGVO vorbereitet ist.

Welche zusätzlichen Änderungen ergeben sich durch die neue DSGVO?

Ziel der EU-DSGVO ist, das bisher in den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich geregelte Datenschutzrecht europaweit anzugleichen. Bei Verstößen gegen die EU-DSGVO müssen selbst natürliche Personen, wie zum Beispiel Geschäftsführer und auch Mitarbeiter, mit Bußgeldern im zweistelligen Millionenbereich rechnen. Bei manchen Unternehmen können sogar aufgrund einer umsatzbezogenen Berechnung Millionenbeträge in dreistelliger Höhe fällig werden. Um die möglichen Sanktionen bzw. Bußgelder zu vermeiden, muss die neue Verordnung sorgfältig umgesetzt, aber auch das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen geschärft werden. Das DS&IS-Team der SWK hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit regelmäßigen Unterweisungen und Workshops über die Änderungen auf dem Laufenden. Aber auch jeder Einzelne muss sich engagieren und beim Umgang mit sensiblen Daten von Kunden und Geschäftspartnern richtig handeln.

Kelheim