Das Landratsamt informiert
Amnestieregelung für unberechtigte Waffenbesitzer endet am 1. Juli 2018

19.03.2018 | Stand 24.07.2023, 19:23 Uhr
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Gemäß den waffenrechtlichen Regelungen ist eine straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition im Rahmen der Amnestie noch bis spätestens 1. Juli 2018 möglich. Vorrangiges Ziel der Amnestie ist es, die Zahl der illegalen Waffen zu reduzieren.

LANDKREIS KELHEIM Die Regelung richtet sich an alle Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Amnestieregelung am 6. Juli 2017 unerlaubt Waffen oder Munition besessen haben und bei denen wegen des unerlaubten Besitzes noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde bzw. der Verstoß zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht entdeckt war. Die Strafverzichtsregelung greift zudem nur bei der Abgabe der Gegenstände bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle und nicht bei einer Überlassung an Berechtigte oder einer Unbrauchbarmachung der Gegenstände.

Im Landkreis Kelheim können Waffen und Munition, die unerlaubt im Besitz sind, beim Landratsamt Kelheim in der Dienststelle Hemauer Straße 48, Zimmer 105, oder bei den Polizeiinspektionen Kelheim und Mainburg abgegeben werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. Bei Abgabe muss der Transport zur zuständigen Behörde bzw. Polizeidienststelle auf dem direkten Weg erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Waffen entladen sind. Der Transport in verschlossenen Behältnissen wird empfohlen.

Für Auskünfte und weitere Informationen sind die zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes Kelheim unter der Telefonnummer 09441/ 207-3115 vormittags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

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