Volksbegehren gegen Flächenfraß
„Lasst den Gemeinden ihre Planungshoheit!“

07.03.2018 | Stand 20.07.2023, 13:45 Uhr
−Foto: n/a

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl, Bürgermeister in Abensberg, appelliert anlässlich der Übergabe von Unterschriften für ein Volksbegehren gegen so genannten Flächenfraß an die Veryantwortlichen.

ABENSBERG/BAYERN „Das Volksbegehren ist aller Voraussicht nach verfassungswidrig, weil es nicht festlegt, wie ein Gesetz gegen Flächenverbrauch im Einzelnen vollzogen werden soll. Die wesentlichen Kriterien werden nicht festgeschrieben. Außerdem würde ein solches Gesetz massiv in die gemeindliche Planungshoheit eingreifen, wenn der Staat jeder Gemeinde nur ein bestimmtes Kontingent zur Überplanung zuweisen würde. Die gemeindliche Entwicklung wäre über Jahre gehemmt.“

Der Bayerische Gemeindetag weist darüber hinaus darauf hin, dass das Volksbegehren falsch deklariert ist. „Es findet kein Flächenfraß statt, wenn beispielsweise unbebaute Wiesen für Einfamilienhäuser mit Garten, Kindergärten mit Spielflächen, Schulen mit Pausenhöfen oder Krankenhäuser mit Ruhezonen bebaut werden. Es findet vielmehr eine Flächenumwandlung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger statt. Das Volksbegehren trägt also schon den falschen Titel, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München. Brandl wies auch darauf hin, dass völlig unklar bliebe, wie die überplanbaren Flächen festgesetzt werden und wie kontrolliert werden solle, ob die Gemeinde sich an die Festsetzungen hält. Brandl: „Das Volksbegehren verspricht den Bürgerinnen und Bürgern eine Scheinlösung. Jeder Unterzeichner sollte überlegen, ob künftig auf bezahlbaren Wohnraum, Bildungseinrichtungen oder Freizeitangebote verzichten möchte.“

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