Zulassungsmöglichkeiten vereinfachen
Standortfindung schwierig – Grünen-Politikerin setzt sich für Hundeschulen ein

06.03.2018 | Stand 20.07.2023, 17:06 Uhr
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„Betreiber von Hundeschulen haben ein großes Problem. Die Errichtung einer solchen Anlage ist zwar bauaufsichtlich genehmigungspflichtig, doch es ist schwer, einen Standort zu finden, an dem eine solche Anlage rechtssicher genehmigt werden kann.“ Dieses Fazit zieht die Grüne Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger aus der Antwort der Staatsregierung auf ihre Anfrage zu den Genehmigungsvoraussetzungen für gewerbliche Hundeschulen.

LANDKREIS KELHEIM In Wohn- oder Mischgebieten geht es aufgrund des Störpotenzials nicht. Im Gewerbegebiet auch nicht. „Am ehesten ist eine Hundeschule noch im Außenbereich gut aufgehoben,“ erklärt Steinberger „aber da fehlt die Privilegierung“. Die Staatsregierung sei zwar überzeugt, dass Hundeschulen grundsätzlich sinnvoll sind, aber für eine Privilegierung fehle angeblich das öffentliche Interesse. Eine Argumentation, der Steinberger nicht folgen kann, denn immer wieder komme es zu Zwischenfällen mit schlecht erzogenen Hunden.

So bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder duldet eine Gemeinde die Hundeschule stillschweigend. Eine Option, die für die Betreiber dieser Anlagen unbefriedigend ist, vor allem wenn sie größere Summen investieren. Oder die Gemeinde ändert den Flächennutzungsplan und weist ein Sondergebiet aus, in dem Hundeschulen rechtssicher genehmigt werden können. „Das ist ein riesiger Aufwand für eine kleine Hundeschule,“ erklärt Steinberger. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber diese Regelung überdenkt und die Zulassungsmöglichkeiten vereinfacht“.

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