Auch in Leichter Sprache erhältlich
Zentrum für Chancengleichheit gibt neuen Ratgeber zu 450-Euro-Jobs heraus

24.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:14 Uhr
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450-Euro-Jobs sind als Nebenverdienstquelle mittlerweile weit verbreitet. In Deutschland nimmt die Anzahl dieser sogenannten Minijobs stetig zu. Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, also einem 450-Euro-Job, sind alle arbeitsrechtlichen Vorschriften und Regelungen genauso anzuwenden, wie bei einer Vollzeitbeschäftigung.

LANDKREIS KELHEIM Zur näheren Information hat das Zentrum für Chancengleichheit im Landratsamt Kelheim die Broschüre „Der Mini-Job“ neu herausgegeben. Sie soll über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie über viele andere Rechte informieren, von denen Sie vielleicht glauben, dass sie Ihnen bei einem 450-Euro-Job nicht zustehen (zum BeispielMindestlohn, Feiertagsvergütung, Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz etc.). Die Broschüre ist für Menschen mit Lese- und Verständnisproblemen auch in Leichter Sprache erhältlich.

Beide Broschüren sind kostenlos beim Landratsamt Kelheim oder direkt beim Zentrum für Chancengleichheit unter der Telefonnummer 09441/ 207-1040 oder per Mail an gabi.schmid@landkreis-kelheim.de erhältlich.

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