Wohnraumförderung bleibt in Schwung
32,8 Millionen Euro Wohnraumförderung für Niederbayern im Jahr 2017

23.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:02 Uhr
−Foto: Foto: Regierung von Niederbayern

Nach einem erfolgreichen Start des Wohnungspakts im Jahr 2016 sind die Förderzahlen in Niederbayern auch 2017 weiter deutlich gestiegen. 32,8 Millionen Euro haben Bund, Land und Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Wohnungspakts Bayern für den Mietwohnungsbau im Jahr 2017 bereitgestellt.

LANDKREIS KELHEIM Nach einem erfolgreichen Start des Wohnungspakts im Jahr 2016 sind die Förderzahlen in Niederbayern auch 2017 weiter deutlich gestiegen. 32,8 Millionen Euro haben Bund, Land und Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Wohnungspakts Bayern für den Mietwohnungsbau im Jahr 2016 bereitgestellt. Die Regierung von Niederbayern konnte damit den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von insgesamt 310 Mietwohnungen fördern - mehr als doppelt so viele wie 2016.

„Dieser Erfolg ist für uns kein Grund nachzulassen er motiviert uns vielmehr zu weiteren Anstrengungen“ sagt Regierungspräsident Rainer Haselbeck. So werde die Regierung von Niederbayern bei der gemeinsamen Wohnungsbautagung mit der Regierung der Oberpfalz am 7.2.2018 versuchen, noch mehr Bauherrn für die Förderprogramme zu gewinnen. Denn für das soziale Klima im Land ist bezahlbarer Wohnraum von besonderer Bedeutung, betont Haselbeck. Die Bevölkerungszahl in Niederbayern ist in den vergangenen Jahren angestiegen und damit auch die Nachfrage nach Wohnraum. Dies führt dazu, dass es auch in Niederbayern vielerorts für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen immer schwieriger wird, preisgünstige Mietwohnungen zu finden.

Städte und Gemeinden können seit zwei Jahren ein Kommunales Förderprogramm nutzen. 2017 haben neun niederbayerische Kommunen davon Gebrauch gemacht und in insgesamt elf Projekten 83 Wohnungen neu gebaut oder modernisiert. 2,9 Millionen Euro Zuschüsse und 1,3 Millionen Euro Darlehen wurden von der Regierung von Niederbayern dafür bewilligt, eine deutliche Steigerung gegenüber 2016 mit 55 Wohnungen. Besonders günstig erweisen sich dabei Projekte, bei denen in bisher leerstehenden Gebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

Wohnungsunternehmen, Baugenossenschaften und vor allem private Investoren zeigten 2017 großes Interesse an der staatlichen Wohnraumförderung. Mit 28,6 Millionen Euro wurde der Bau von 227 Mietwohnungen gefördert, fast dreimal so viel wie 2016 (79 Wohneinheiten und zehn Millionen Euro Förderung). Die finanzielle Unterstützung besteht in erster Linie aus zinsverbilligten Darlehen. Zusätzlich gibt es seit einiger Zeit einen Zuschuss von bis zu 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Auch 2018 rechnet die Regierung von Niederbayern mit einer starken Nachfrage nach diesem Förderprogramm. Bauherrn oder Käufer von Eigenheimen wurden 40 überwiegend junge Familien mit Hilfe staatlicher Unterstützung in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro.

Ein gelungenes Beispiel für geförderten Wohnraum aus dem Landkreis Kelheim entsteht in der Stadt Kelheim an der Starenstraße. Für dieses Projekt hatte die Stadt als eine der ersten Kommunen in Niederbayern Mittel aus dem Anfang 2016 aufgelegten kommunalen Wohnraumförderprogramm beantragt. Nun werden die teilweise nicht mehr bewohnbaren Altbauten nach und nach durch drei neue Wohngebäude ersetzt, um und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Im ersten Bauabschnitt entstehen 15 Mietwohnungen, die durch Laubengänge miteinander verbunden sind. Das Gesamtkonzept für das Grundstück sieht eine U-förmige Wohnanlage mit Grünflächen und Kinderspielplätze vor.

Im Landkreis Kelheim konnte die Regierung von Niederbayern 2017 eine Förderzusage für die Modernisierung eines Wohngebäudes in der Stadt Kelheim erteilen. Dieses Projekt mit drei Wohnungen löst eine Gesamtinvestition von etwa 300.000 Euro aus. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.regierung.niederbayern.bayern.de oder unter www.wohnen.bayern.de, unter der Telefonnummer 0871/ 80801 oder per Mail an poststelle@reg-nb.bayern.de. Auskünfte über Zuschüsse für den Bau oder Erwerb von Eigenheimen geben die Landratsämter und die Kreisfreien Städte.

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