Bayerstorfer contra Glaubitz
Landrat wird hinsichtlich Klagerücknahme aktiv

08.02.2019 | Stand 03.08.2023, 13:18 Uhr
−Foto: n/a

Nachdem Grünen-Kreisrat Glaubitz in der Kreistagssitzung vom 6. Februar die zwischen den Anwälten des Freistaates Bayern und Abgeordnetem Glaubitz vereinbarte Erklärung verlesen hat, wird Landrat Martin Bayerstorfer nun ebenfalls seinen Beitrag leisten und den Freistaat Bayern um sofortige Rücknahme der Klage bitten.

ERDING Die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde halten sich bei ihren Entscheidungen an die Weisungen des Innenministeriums. Die Betroffenen waren gestern ebenfalls in der Sitzung anwesend. Dennoch wird eine Mitarbeiterin aufgrund des immensen psychischen Drucks der letzten Monate die Ausländerbehörde verlassen.

Bereits im Juli 2018 hatte sich Kreisrat Glaubitz verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, „das Ausländeramt Erding würde in Hunderten von Fällen, von denen ihm viele tatsächlich bekannt seien und er unzählige Beispiele nennen könne, Anträge auf Arbeitserlaubnis willkürlich, unter Angabe falscher Gründe, ohne Einzelfallprüfung und somit pauschal ablehnen“. Für weitere derartige Behauptungen müsste Kreisrat Glaubitz mit Strafzahlungen in Höhe von 2.000 Euro rechnen. Die im Laufe des Verfahrens von ihm anerkannte Zahlungspflicht von 985,08 Euro muss er in jedem Fall leisten.

Bestandteil der Einigung war auch, dass Kreisrat Glaubitz seinen Internet-Beitrag von Ende Juli 2018, der Anlass für die Klage war, umgehend gelöscht hat. Damit wurde erreicht, dass Glaubitz‘ Behauptungen nicht weiter verbreitet werden.

Landrat Bayerstorfer ist zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: „Einer Behörde unbegründet Willkür vorzuwerfen und das mit falschen Behauptungen belegen zu wollen, ist eine schlimme Anschuldigung, die in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden muss. Hier habe ich als Amtsleiter eine Fürsorgepflicht gegenüber meinen mehr als 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und stehe selbstverständlich für sie ein.“

Erding